In Spremberg finden am Karsamstag, 30. März 2024, folgende öffentliche Osterfeuer statt:
- Ortsteil Weskow/Wjaska, Liebigstraße, 17:00 – 4:00 Uhr
- Ortsteil Wadelsdorf/Zakrjejc, Freifläche hinter Grundstück Lindenallee 16, 16:00 – 2:00 Uhr
- Ortsteil Cantdorf/Konopotna, Wilhelmsthaler Weg, 17:00 – 1:00 Uhr
- FSV Spremberg 1895 e. V., Bergmannsweg 29, 17:00 – 2:00 Uhr
- Ortsteil Hornow/Lěšće, Hornower Dorfstraße (Feuerwehrgerätehaus), 19:00 – 24:00 Uhr
- Ortsteil Haidemühl/Gózdź, Straße der Einheit (neben Kirchsaal Haidemühl), 19:00 – 24:00 Uhr
- Ortsteil Graustein/Syjk, Ausbau Nord/Reuthener Weg, 18:00 – 24:00 Uhr
- Ortsteil Terpe/Terpje, Schmiedeweg", 20:00 – 2:00 Uhr
- Ortsteil Schwarze Pumpe/Carna Plumpa, Badstraße 1, 16:00 – 23:00 Uhr
Am vergangenen Wochenende fand unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke der Landeswettbewerb „Jugend musiziert“ in Cottbus/Chóśebuz statt. Mehr als 250 Kinder und Jugendliche aus ganz Brandenburg hatten sich in drei Regionalwettbewerben für den Landesausscheid qualifiziert. Darunter auch zwei Schülerinnen der Musik- und Kunstschule „Johann Theodor Römhild“ des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa.
Milena Groß erreichte in der Kategorie „Gitarre“ 21 Punkte und damit einen zweiten Platz. Hanna Schiemenz, die bereits in den vergangenen zwei Jahren in den Kategorien „Zupfensemble“ und „Gitarre (Pop)“ den Landkreis bis zum Bundeswettbewerb vertreten durfte, begeisterte die Fachjury erneut in diesem Jahr. Mit 24 Punkten erhielt sie den ersten Preis und zusätzlich den Sonderpreis für die höchste Wertung in der Kategorie „Gitarre“.
Damit ist die Weiterleitung zum Bundeswettbewerb verbunden, wo sie abermals die Musik- und Kunstschule und den Landkreis repräsentieren wird. Neben ihr fahren noch weitere 106 Preisträgerinnen und Preisträger aus Brandenburg zum Bundeswettbewerb, der vom 16. bis zum 23. Mai 2024 in der Hansestadt Lübeck ausgerichtet wird.
Foto: Landkreis Spree-Neiße
Verbraucherzentrale gibt Überblick
Ob versteckt im Körbchen oder zum Essen im Eierbecher: Bunte Eier zu Ostern gehören einfach dazu. Doch Ostereierfarben aus dem Handel können bedenkliche Stoffe enthalten. Zum Färben eigenen sich auch Gemüse und Gewürze aus Küche und Garten.
Selbst färben mit künstlichen Lebensmittelfarbstoffen
Zum Färben von Eiern sind nur die für Lebensmittel zugelassenen Farbstoffe erlaubt. Die meisten davon sind unbedenklich und kommen auch beim Einfärben von Süßigkeiten oder Backwaren zum Einsatz. Es gibt aber auch umstrittene Substanzen wie Chinolingelb (E104) oder die Azofarbstoffe Tartrazin (E102), Gelborange S (E110) und Azorubin (E122). Azofarbstoffe stehen im Verdacht, die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern zu beeinträchtigen. Durch eine Beschädigung der Eierschale können die umstrittenen Farbstoffe ins Innere des Eis gelangen und werden somit verzehrt.
Anbieter von Eierfarben, die auf die umstrittenen Farbstoffe verzichten, bewerben ihre Produkte häufig als „frei von Azofarbstoffen“. Allergiker:innen und Personen mit Unverträglichkeiten können jedoch auf verschiedene, auch natürliche, Farbstoffe reagieren und sollten demnach vorsichtig sein. Welche Farbstoffe enthalten sind, müssen Hersteller auf der Verpackung der Ostereier-Farben angeben.
Bunte Eier aus dem Handel und vom Wochenmarkt
Lebensmittelfarbstoffe sind Zusatzstoffe und müssen auch in den Zutatenlisten von verpackten gefärbten Eiern stehen. Die Kennzeichnung lautet „Farbstoffe“, gefolgt von dem speziellen Namen oder der entsprechenden E-Nummer. Lose angebotene Eier müssen dagegen nur über ein Schild mit dem Hinweis "mit Farbstoff" gekennzeichnet werden. Die E-Nummer und der Name des Farbstoffs dürfen hier fehlen. „Für Verbraucher:innen, die bestimmte Substanzen meiden wollen, ist diese Regelung besonders ärgerlich“, so Annett Reinke, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale.
Ebenfalls fehlen können Informationen zur Haltungsform auf fertig gefärbten Eiern, da die Angabe hier nicht verpflichtend ist. Dennoch finden sich entsprechende Angaben immer häufiger im Handel. „Es kann sich also lohnen, auf diese eventuelle freiwillige Zusatzinformation auf der Verpackung zu achten“, so Reinke.
Rotkohl, Kurkuma und Co.
Neben den Produkten aus dem Supermarkt bieten sich auch selbst hergestellte pflanzliche Farben an. „Färben mit natürlichen Stoffen ist vor allem für Menschen mit diagnostizierten Farbstoff-Unverträglichkeiten sinnvoll“, sagt Reinke. Mit folgenden Zutaten können Verbraucher.innen Ostereier färben:
Ihre Fragen ans Forum Lebensmittel
Haben Sie alltägliche Fragen zu Ernährung, Lebensmitteln, Kennzeichnung und Verpackungen? Dann stellen Sie sie unter www.lebensmittel-forum.de, die Verbraucherzentralen beantworten alle Fragen kostenlos im bundesweiten Lebensmittel-Forum.
Saison vom 1. Mai bis 31. Oktober
Öffnungszeiten 1. Mai bis 31.Oktober
Mittwoch: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Sonnabend, Sonntag, Feiertage: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr (ab 1. Oktober: 14:00 Uhr – 17:00 Uhr)
Sonderöffnungszeiten
Osterfeiertage
Freitag, 29.03., 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Sonnabend, 30.03., 10:00 Uhr – 18:00 Uhr
Sonntag, 31.03., 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Montag, 01.04., 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Maifeiertag/Pfingsten
Mittwoch, 01.05., 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Sonnabend, 19.05., 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Sonntag, 20.05., 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Montag, 21.05., 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Am Himmelfahrtstag, 09.05., bleibt der Turm geschlossen.
Spremberger Heimatfest
Freitag, 09.08., 16:00 Uhr – 20:00 Uhr mit traditioneller Turmmusik
Sonnabend, 10.08., 10:00 Uhr – 18:00 Uhr
Sonntag, 11.08., 10:00 Uhr – 18:00 Uhr
Tag des offenen Denkmals, Motto 2024: „Wahr-Zeichen. Zeitzeugen der Geschichte“
Sonntag, 08.09., 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Tag der Deutschen Einheit
Donnerstag, 03.10., 10:00 Uhr – 18:00 Uhr
Ab 15 Personen können Sonderbesichtigungen außerhalb der Öffnungszeiten, nach vorheriger Anmeldung, vereinbart werden.
Anmeldungen und Anregungen unter:
Stadtverwaltung Spremberg/Grodk
Am Markt 1, 03130 Spremberg/Grodk
Tel. 03563/340-411 / c.hansche@stadt-spremberg.de
Neue Bodenrichtwerte für baureifes und sonstiges Land sowie für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
Der „Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa und Oberspreewald-Lausitz“ gibt bekannt:
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Landkreisen Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa und Oberspreewald-Lausitz hat in seinen Beratungen am 05.02.2024, 07.02.2024, 12.02.2024 und 14.02.2024 insgesamt 937 zonale Bodenrichtwerte für baureifes und sonstiges Land sowie 30 zonale Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zum Stichtag 01.01.2024 beschlossen. Das sind 6 zonale Bodenrichtwerte mehr als zum vorherigen Stichtag.
Für den Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa wurden 482 zonale Bodenrichtwerte beschlossen. Für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz/Wokrejs Górne Błota-Łužyca hat der Gutachterausschuss 455 zonale Bodenrichtwerte für baureifes und sonstiges Land ermittelt. Trotz rückläufiger Vertragszahlen bei Baulandgrundstücken im Jahr 2023, zeichnete sich kein Negativtrend ab. In vielen Fällen bestätigten die getätigten Verkäufe den Bodenrichtwert oder das Preisniveau fiel sogar etwas höher aus.
Die Veröffentlichung der beschlossenen Bodenrichtwerte gemäß § 12 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg (BbgGAV) erfolgt im Internet über das amtliche Bodenrichtwert-Portal „Boris Land Brandenburg“. Es ist unter dem folgenden Link zu erreichen: https://www.boris-brandenburg.de/boris-bb/.
Dort stehen alle Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2010 jederzeit online und unentgeltlich zur Einsichtnahme und gebührenfrei zum Download zur Verfügung.
Außerdem besteht die Möglichkeit, bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses während der Sprechzeiten Auskünfte zu den Bodenrichtwerten kostenfrei in telefonischer oder gebührenpflichtig in schriftlicher Form zu erhalten. Die Geschäftsstelle befindet sich im Landesgerichts- und Behördenzentrum Südeck, beim Fachbereich Kataster und Vermessung des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Vom-Stein-Straße 30, 03050 Cottbus/Chóśebuz. Telefonisch ist diese zu den Sprechzeiten unter 03554991-2247 zu erreichen.
Sprechzeiten:
Dienstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Gutachterausschüsse des Landes Brandenburg (http://www.gutachterausschuss.brandenburg.de).
Informationen zur Schadstoffsammlung vom 22. bis 24. April 2024
Die mobile Schadstoffsammlung erfolgt zweimal pro Jahr im Frühjahr und Herbst im gesamten Gebiet des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa durch die ALBA Lausitz GmbH. Am Schadstoffmobil können schadstoffhaltige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen an 138 Haltepunkten im Landkreis kostenfrei abgegeben werden. Als haushaltsübliche Mengen gelten bis zu 10 kg bzw. 10 l je Einzelanlieferung, jährlich entsprechend bis zu 20 kg bzw. 20 Liter pro Person und Jahr. Die Gebindegrößen dürfen 20 l nicht überschreiten.
Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass die Mitarbeitenden des Schadstoffmobils als Auftragnehmende für den „aspn“ dazu angehalten sind, die Bestimmungen der Abfallentsorgungssatzung bezüglich der anzunehmenden Mengen und Gebindegrößen einzuhalten.
Mehr als haushaltsübliche Mengen aus privaten Haushalten werden ganzjährig kostenfrei an der Schadstoffsammelstelle in Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca), Zur Deponie 1, angenommen. Die Annahme der über die haushaltsüblichen Mengen hinausgehenden Menge an gefährlichen Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten erfolgt kostenpflichtig nur an der o. g. Schadstoffsammelstelle.
Die diesjährige Frühjahrssammlung findet im Zeitraum vom 22. April 2024 bis 24. Mai 2024 statt.
Alle Termine und Haltepunkte des Schadstoffmobiles sind im Abfallkalender des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Seite 16 bis 21, und auf der Internetseite www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft.de zu finden.
Folgendes ist zu beachten:
- Schadstoffe dürfen niemals nur am Haltepunkt abgestellt werden, da hier Gefahr für Kinder und Umwelt ausgehen kann.
- Schadstoffe stets persönlich dem anwesenden Fachpersonal am Schadstoffmobil bzw. an der stationären Sammelstelle zu übergeben.
- Die Schadstoffe sollten nach Möglichkeit in der Originalverpackung oder entsprechend gekennzeichnet abgegeben werden.
- Keinesfalls sollten verschiedene Stoffe miteinander vermischt werden, denn es könnten gefährliche chemische Reaktionen entstehen.
Das kann in die Restmülltonne:
Nachfolgende Stoffe können bedenkenlos über die Restmülltonne entsorgt werden, da diese Abfälle keine schädlichen Stoffe wie Lösungsmittel mehr enthalten:
- Ausgehärtete Altlacke und -farben
- Wand-/Dispersionsfarbe (eingetrocknet)
- Wassermischbare und ausgehärtete Klebstoffe und Dichtungsmassen
- Kosmetika, Körperpflegemittel und Waschmittelreste
- Speiseöle und -fette (verschlossen in einem Gefäß)
- Geringe Mengen Altmedikamente
- Glühlampen (keine Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren)
- Pinsel, Farbrollen u. a.
Das kann in die Gelbe Tonne:
- Restentleerte Farbeimer und -kanister
- Leere Spray- und Farbdosen
Weitere Rückfragen werden unter der Telefonnummer 03562 6925-0 beantwortet.