Verbraucherzentrale bietet kostenfreie Online-Vorträge und Beratung
Viele Haushalte erhalten derzeit ihre Heizkostenabrechnung für das Jahr 2024. Insbesondere Wohnungen mit Fernwärme sind dabei von Preissteigerungen und Nachzahlungen betroffen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) bietet kostenlose Online-Vorträge zu Heizkostenabrechnungen für Mieter:innen am 9. September, 15. Oktober, 28. November und 15. Dezember 2025 an.
Auslaufen von staatlichen Entlastungen führt zu Nachzahlungen
Monatliche kostenfreie Vorträge
Umso wichtiger ist es, die Abrechnungen auf Richtigkeit zu prüfen. Denn die Erfahrungen der Verbraucherzentrale zeigen, dass viele Heizkostenabrechnungen fehlerhaft sind. Dafür bietet die VZB ab sofort monatlich kostenfreie Online-Vorträge an. Am 9. September, 15. Oktober, 28. November und 15. Dezember erklären Juristin Ilka Stolle und Energieberater Harald Lacher, worauf Mietende bei ihrer Abrechnung achten sollten, welche Möglichkeiten es bei hohen Nachforderungen gibt und wie sie die Heizkosten durch einfache Energiesparmaßnahmen senken können. Informationen zur Anmeldung gibt es unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/105422
Zudem bietet die VZB eine Broschüre zum Download, mit der Betroffene eigenständig die gröbsten Fehler in Betriebskostenabrechnungen erkennen können. Link zur Broschüre: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/88952
Wer Vorsorge gegen hohe Energiekosten treffen möchte, kann bei der Verbraucherzentrale eine individuelle Beratung mit Fokus auf Energiesparmaßnahmen buchen. Auch dieses Angebot ist kostenlos.
Individuelle Beratung
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
Verbraucherzentrale erklärt, was für Alttextilien gilt
Seit Jahresbeginn gilt in der gesamten EU eine neue Richtlinie für die Sammlung von Alttextilien, die für einige Verwirrung gesorgt hat. Anlässlich des Tages der gebrauchten Kleidung am 25. August erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB), warum Verbraucher:innen kaputte oder stark verschmutzte Kleidung weiterhin im Restmüll entsorgen können und warum es mehr Qualität als Quantität braucht.
EU-Richtlinie richtet sich nicht direkt an Verbraucher:innen
Die neue EU-Richtlinie, die seit dem 1. Januar 2025 für die Sammlung von Alttextilien gilt, betrifft nur kommunale Entsorgungsunternehmen und nicht direkt Verbraucher:innen. Die Betriebe sollen auf ihren Wertstoffhöfen beispielsweise verschiedene Container für noch brauchbare und kaputte Kleidungsstücke bereitstellen. In der Praxis gibt es in den meisten Kommunen aber weiterhin ausschließlich Container für noch nutzbare Textilien
Richtig trennen
Die Sammlung von Kleidung leistet einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und hilft, Textilabfälle zu vermeiden. Allerdings sollten nur saubere und noch tragbare Kleidung in den Altkleidercontainer – am besten in einer verschlossenen Tüte, um Verschmutzungen zu verhindern. Denn je höher der Anteil unbrauchbarer Textilien in den Containern ist, desto höher sind die Kosten für Kommunen oder Sozialverbände, die Container aufstellen.
Auch wenn die Anzahl der Altkleidercontainer nach Angaben von FairWertung e.V. sinkt, sollten Verbraucher:innen sich weiterhin vorab über seriöse Sammelstellen informieren. Verlässliche Altkleidersammler tragen oft das Logo „FairWertung" oder das „BVSE Qualitätssiegel Alttextilsammlung" auf den Altkleidercontainern oder auf der Homepage.
Alternativ können Verbraucher:innen noch brauchbare Kleidung direkt bei verschiedenen Anbietern abgeben. Dies ist bei vielen Hilfsorganisationen oder Second-Hand-Läden möglich.
Qualität statt Quantität
Ein Grund, warum sich das Sammeln von Textilien immer weniger lohnt, ist die zunehmend schlechtere Qualität der Kleidung. Die Fast-Fashion-Industrie bringt enorme Mengen kurzlebiger Kleidung auf den Markt. Die Produktion von Kleidung benötigt zudem große Mengen an Wasser, Land sowie Energie und hat erhebliche Umweltauswirkungen. „Für die Verbraucherzentrale ist deswegen die Politik gefragt: Sie muss konkrete Vorgaben für die Industrie machen, damit die Hersteller die Kleidung langlebiger, recycelbarer und somit nachhaltiger produzieren“, fordert Jahn. Verbraucher:innen können beim Kleiderkauf auf Qualität statt Quantität setzen. Langfristig kann dies sogar günstiger sein, da sie diese Kleidungsstücke seltener ersetzen müssen. Auch Kleidertauschpartys sind eine nachhaltige Möglichkeit, für Abwechslung im Kleiderschrank zu sorgen.
Verbraucherzentrale erklärt, welche Rechte Gäste im Restaurant haben
Ob verspätetes Eintreffen zum Mittagstisch, ein ungenießbares Gericht oder voreingestellte Trinkgeldbeträge beim Bezahlen mit Karte. Im Restaurant treffen viele auf Situationen, bei denen Unsicherheit herrscht. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) klärt auf, was beim Restaurantbesuch rechtlich gilt und worauf Gäste achten sollten.
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Restaurants, Gäste beim Mittagstisch zu bedienen, wenn diese erst kurz vor Ende der angegebenen Angebotszeit eintreffen. Zeitangaben wie „Mittagstisch bis 13:00 Uhr“ sind in der Regel als Servicezeiten zu verstehen, innerhalb derer das Angebot grundsätzlich gilt. Ob ein Gast noch bewirtet wird, liegt allerdings im Ermessen des Betriebs. „Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Gäste, die beispielsweise fünf Minuten vor Ende der Mittagstischzeit in ein Restaurant kommen, freundlich nachfragen, ob das Angebot noch verfügbar ist“, rät Annett Reinke, Juristin bei der VZB.
Ist das Essen mangelhaft – beispielsweise das Hühnchen nicht durchgegart oder die Nudeln kaum gekocht – können Verbraucher:innen dies zeitnah reklamieren. Das Restaurant hat dann die Möglichkeit, den Mangel zu beheben, etwa durch Nachbessern oder den Austausch des Gerichts. Schlägt dies fehl, besteht die Option, den Preis zu mindern. „Ist der Appetit gänzlich vergangen, dürfen Gäste das Gericht ohne Zahlung zurückgegeben“, so Reinke. Wer einen Mangel erst während des Essens feststellt – etwa eine Raupe im Salat – darf den verbleibenden Teil zurückgegeben. In diesem Fall kann das Restaurant jedoch verlangen, für den bereits verzehrten Anteil zu bezahlen. Anders sieht es aus, wenn das Essen einfach nur nicht schmeckt. Dann liegt kein Mangel im juristischen Sinne vor und Gäste müssen den vollen Preis für das Gericht bezahlen.
Beim Essen sind bei gutem Service in Deutschland fünf bis zehn Prozent des Rechnungsbetrags als Trinkgeld üblich. Die Entscheidung, Trinkgeld zu geben oder nicht, liegt allerdings allein beim Gast. Doch immer häufiger setzen Restaurants bei Kartenzahlung auf voreingestellte Prozentwerte am Zahlungsgerät. Werte von 15 oder gar 25 Prozent sollen Gäste zu höheren Beträgen verleiten. SolcheDark Patterns – also manipulative Gestaltungselemente – beeinflussen unbewusst das Zahlungsverhalten. „Gäste sind nicht verpflichtet, diese Vorgaben zu übernehmen. Oft gibt es die Möglichkeit das Trinkgeld nach eigenem Ermessen anzupassen oder ganz wegzulassen. Wer das Trinkgeld nicht individuell am Gerät auf die gewünschte Höhe einstellen kann oder will, kann es alternativ einfach in bar übergeben“, empfiehlt Reinke.
Noch mehr Informationen, beispielsweise dazu, wie lange Gäste auf das Essen oder die Rechnung warten müssen und ob eine Gebühr für das Nichterscheinen bei Reservierungen zulässig ist, hat die Verbraucherzentrale hier zusammengetragen: Recht im Restaurant: Gäste müssen nicht alles schlucken | Verbraucherzentrale Brandenburg.
Ab sofort können sich Interessierte für Ausbildungs- und Studienplätze in Brandenburgs Finanzverwaltung bewerben. Wer im kommenden Sommer die zweijährige Ausbildung zur Finanzwirtin / zum Finanzwirt und oder das dreijährige Studium zur Diplom-Finanzwirtin / zum Diplom-Finanzwirt (FH) beginnen möchte, kann von heute an online seine Bewerbungsunterlagen einreichen.
Die theoretischen Abschnitte beider Ausbildungsgänge finden auf dem Campus der Finanzverwaltung in Königs Wusterhausen statt. Die praktischen Abschnitte werden in einem der Finanzämter im Land Brandenburg absolviert. Im kommenden Jahr werden alle 13 Finanzämter von Angermünde bis Calau sowie von Kyritz über Frankfurt (Oder) bis Cottbus Plätze für den praktischen Teil von Ausbildung und Studium anbieten. Interessierte bewerben sich konkret für ein oder mehrere Finanzämter, bereits im Bewerbungsverfahren werden somit Standortwünsche berücksichtigt. Auch anschließend ist ein Verbleib in der Region möglich: Wer im kommenden Jahr eine Ausbildung oder ein Studium beginnt, wird im Anschluss für drei Jahre (Finanzwirtin/Finanzwirt) beziehungsweise vier Jahre (Diplom-Finanzwirtin/Diplom-Finanzwirt) im Ausbildungsamt verbleiben (eine Übersicht der Standorte finden Sie im Anhang).
„Die Finanzämter bieten die Möglichkeit, in allen Regionen Brandenburgs eine duale Ausbildung oder ein duales Studium zu absolvieren und dennoch vor Ort bleiben zu können. Zudem entscheidet man sich für eine für die Gesellschaft sehr verantwortungsvolle Tätigkeit. Die Beschäftigten in den Finanzämtern dienen dem Allgemeinwohl. Ohne gesicherte Einnahmen kann die öffentliche Hand die Daseinsvorsorge wie Schulen, Krankenhäuser und Verkehrswege nicht finanzieren“, hob Brandenburgs Finanzminister Robert Crumbach hervor. Wer sich bewirbt, sollte Interesse an rechtlichen Fragestellungen sowie wirtschaftlichen Zusammenhängen mitbringen. Zudem sollte man gerne am Computer arbeiten und IT-affin sein, da die Finanzverwaltung die Steuerangelegenheiten überwiegend elektronisch bearbeitet.
Interessierte für beide Ausbildungsgänge können sich ab 1. August bis zum 31. Dezember 2025 über die Internetseite steuer-deine-zukunft.de bewerben. Hier finden sich auch Informationen zur Ausbildung und zum dualen Studium sowie zum Leben auf dem Campus und dem Bewerbungsverfahre.
Hintergrund:
Wo kann ich mich persönlich informieren?
In der Fachhochschule für Finanzen und der Landesfinanzschule stehen Andreas Lange und Michaela Franzke für eine telefonische Beratung zur Verfügung. Alle Fragen rund um das Bewerbungsverfahren, Eignungstest oder Auswahlgespräch sowie allgemein zu Ausbildung und Studium werden gern telefonisch unter (03375) 672-672 oder per E-Mail unter ausbildung@fhf.brandenburg.de beantwortet.
Wer sich konkret ein Bild vom Campus der Finanzverwaltung in Königs Wusterhausen machen und persönlich Fragen zu der Ausbildung und dem Studium in Brandenburgs Finanzverwaltung beantwortet haben will, hat dazu Gelegenheit: Der Ausbildungs- und Hochschulinformationstag ist die Messe im Land, die gezielt über Ausbildungen und Studiengänge in Brandenburgs Landesverwaltung aus erster Hand informiert. Er findet dieses Jahr am Samstag, 11. Oktober 2025, von 9.30 bis 14.30 Uhr auf dem Campus der Finanzverwaltung in Königs Wusterhausen statt (Schillerstraße 6, 15711 Königs Wusterhausen). Weitere Informationen auf fhf.brandenburg.de. Auch auf vielen weiteren Ausbildungs- und Studienmessen sind Brandenburgs Finanzämter vertreten und stellen die beiden Ausbildungsgänge vor. Alle Termine sind zu finden unter: steuer-deine-zukunft.de/veranstaltungen/.