Die Unfallchirurgische Abteilung des Krankenhauses Spremberg vereint die Bereiche Traumatologie und Orthopädie. Entsprechend werden in dieser Klinik Patientinnen und Patienten mit verschiedensten Diagnosen behandelt – unter anderem arthroskopische und konventionelle Gelenkchirurgie, Verletzungen des Skelettsystems, standardisierte Knochenbruchbehandlungen, Schultergelenkspiegelung und Eingriffe am Meniskus sowie am vorderen Kreuzband.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der künstliche Gelenkersatz im Schulter- und Hüftgelenk. Der nun mit der Orthopaedicon GmbH geschlossene Kooperationsvertrag erweitert das Behandlungsspektrum der Spremberger Klinik – ab 9. Juli 2025 sollen erste Hüft- und Knieprothesenoperationen ambulant durchgeführt werden.
„Eine ambulante Prothesenoperation bedeutet, dass die Patienten am Folgetag der Operation nach Hause entlassen werden, anstatt wie bisher üblich 6 Tage in der Klinik zu bleiben“, erklärt Dr. med. Martin Zoepp, Facharzt für Orthopädie. Vorrausetzung dafür ist eine speziell integrierte Versorgung mit intensiver Vorbereitung und engmaschiger Nachbetreuung – im sogenannten Orthopaedicon Fast-Track-Konzept. Dr. Zoepp ist Ärztlicher Geschäftsführer der Orthopaedicon Management GmbH und Facharzt für Orthopädie am Orthopädischen Praxiszentrum Thiemstraße in Cottbus.
„Wir freuen uns sehr, diese Behandlungsmöglichkeit ab 9. Juli 2025 in unserem Haus anbieten zu können. Der mit dem Orthopädischen Praxiszentrum Thiemstraße Cottbus geschlossene Kooperationsvertrag ermöglicht ein Vorgehen, welches einmalig in der Lausitz ist und die ambulante Ausrichtung des Spremberger Krankenhauses unterstreicht“, sagt Tobias Grundmann, Geschäftsführer der Spremberger Krankenhausgesellschaft mbH.
Dr. med. Martin Zoepp wird die Hüft- und Knieprothesenoperationen im Krankenhaus Spremberg ambulant durchführen. Der Orthopäde mit Schwerpunkt Endoprothetik erklärt: „Zum Glück sind die Implantationen von Hüft- und Knieprothesen heute standardisierte Routineeingriffe und zudem durch minimal-invasive Techniken so schonend möglich, dass ein Krankenhausaufenthalt nicht mehr zwingend notwendig sein muss. Aktive Patienten, welche in ihrer häuslichen Umgebung Unterstützung haben, erhalten die Möglichkeit, bereits am Tag nach der Operation nach Hause entlassen zu werden und die Weiterbehandlung im häuslichen Umfeld wahrzunehmen.“
Vor dem ambulanten Gelenkersatz von Hüfte und Knie erfolgt die Vorbereitung der Patienten durch das Orthopädische Praxiszentrum Thiemstraße Cottbus. Patienten durchlaufen ein präoperatives Training und erhalten umfassende Informationen über alle Abläufe und Hintergründe zum Eingriff. Zudem erfolgt eine individualisierte Anpassung der Medikamente und ein frühzeitiger Check-Up der Laborwerte sowie eine Gangschulung an Gehstützen durch die Physiotherapie. Dafür wurde ein innovatives Netzwerk gegründet, in dem die speziell für dieses Konzept geschulten Therapeuten die Operation begleiten. Wenn notwendig wird im Vorfeld des Eingriffs auch das häusliche Umfeld optimiert. Die Begleit- und Betreuungspersonen sind aktiv in die Vorbereitung einbezogen. Außerdem werden durch das sogenannte Case Management bereits im Vorfeld die postoperative Versorgung sowie die anschließende Rehabilitation organisiert. Eine weitere Besonderheit stellt die MyMobility-App dar, welche alle wichtigen Informationen für die Vorbereitung sowie für den Behandlungsverlauf enthält und den Patienten einen direkten Kontakt zum Behandlungsteam ermöglicht. Alle Termine rund um die Behandlung werden in einem Online-Kalender erfasst und die Patienten an jeden Termin per SMS erinnert.
„Wir als Krankenhaus freuen uns, Teil dieser höchst innovativen Versorgungskette zu sein und für unsere Klinik noch einiges an optimierten Abläufen und hochmoderner Medizin zu lernen“, Siegfried Kebschull, Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie.
Am Spremberger Stadtmühlenwehr werden durch den Gewässerverband Spree-Neiße Sanierungsarbeiten durchgeführt. Die Arbeiten beginnen zeitnah mit Reinigungsarbeiten sowie Gerüstaufbauarbeiten und werden sich mindestens bis Ende August 2025 hinziehen.
Parallel dazu erfolgt am 16. Juli 2025 eine Funktionsanalyse/Befundung von Schäden am linken Wehrfeld. Hierfür ist der Einsatz eines 70-Tonnen-Autokranes (Einsetzen der Wehrnadeln am 15. Juli 2025) erforderlich, was eine teilweise Sperrung der Zuwegung erforderlich macht.
Verbraucherzentrale gibt Tipps, wie Reisende im Ausland unnötige Handykosten vermeiden
Mit Beginn der Sommerferien zieht es viele Menschen ins Ausland. Das Smartphone ist dabei für die meisten unverzichtbar – sei es als Navigationshilfe, für Übersetzungen oder um mit den Liebsten zu Hause in Kontakt zu bleiben. Doch wer im Urlaub unbedacht surft oder telefoniert, dem drohen unter Umständen in ferneren Ländern schnell hohe Zusatzkosten. Die Verbraucherzentrale erklärt, wie sich Kostenfallen vermeiden lassen und wann eine zusätzliche SIM eine sinnvolle Alternative ist.
Sorglos in der EU
Innerhalb der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Norwegen und Island profitieren Verbraucher:innen von der „Roam-like-at-home“-Regelung. Wer in diese Länder verreist, kann sein Smartphone grundsätzlich zu den gleichen Konditionen wie zuhause nutzen. Anders sieht es in vielen Staaten außerhalb aus. Hier lauern schnell versteckte Kosten. „Insbesondere nach den Sommerferien erreichen uns in der Beratung immer wieder Beschwerden über unerwartet hohe Ausgaben für die Nutzung des Telefons im Ausland“, so Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der VZB.
Möglichkeit 1: Auslandspakete
Wer in Ländern ohne „Roam-like-at-home“-Regelung nicht auf mobiles Internet verzichten und sich nicht auf WLAN beschränken möchte, sollte sich im Vorfeld über passende Tarife und Angebote informieren. Eine Möglichkeit ist der Abschluss eines Auslandsdatenpakets beim eigenen Anbieter. Viele Unternehmen bieten solche Pakete auch für eine kurze Zeitspanne an.
Möglichkeit 2: Ausländische Prepaid SIM
Eine kostengünstige Möglichkeit kann der Kauf einer ausländischen Prepaid-SIM-Karte sein, die meist an Flughäfen, in Kiosken oder Supermärkten am Urlaubsort erhältlich ist. „Der Vorteil lokaler SIM-Karten liegt in der klaren Kostenkontrolle und dem oft günstigeren Preis im Vergleich zum Auslandsdatenpaket des eigenen Anbieters“, erklärt Scherer. Allerdings kann die Aktivierung zur Herausforderung werden – insbesondere, wenn Website oder Hotline nur in der Landessprache verfügbar sind und eine Registrierung vor Ort notwendig ist. Zudem müssen Reisende die heimische SIM-Karte aus dem Telefon entfernen, falls ihr Smartphone keinen Platz für zwei SIM-Karten hat. Das bedeutet, dass sie dann nicht gleichzeitig über ihre heimische Mobilfunknummer erreichbar sind.
Möglichkeit 3: eSIM
Eine immer beliebtere Option ist die Nutzung einer digitalen eSIM. Diese lässt sich direkt auf dem Smartphone aktivieren und ermöglicht es, ohne physischen Kartentausch einen lokalen Tarif zu nutzen. Voraussetzung ist ein kompatibles Gerät mit aktueller Software. Je nach verwendetem Gerät sollte man sich im Vorfeld über die Konfiguration informieren. Eine eSIM können Reisende bereits vor dem Urlaub einrichten und damit direkt nach der Ankunft online gehen. Doch Vorsicht: eSIM-Anbieter haben teils große Unterschiede bei Preis und Leistung. „Vor allem bei Drittanbietern sollten Reisende genau hinsehen und die Konditionen sorgfältig prüfen“, rät Scherer.
Individuelle Beratung
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
Ganztägiges Wasserentnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern im Einzugsgebiet der Spree mittels Pumpvorrichtung
Landkreis erlässt Allgemeinverfügung mit Wirkung zum 27. Juni 2025
Die anhaltende Trockenheit in Verbindung mit hohen Temperaturen hat die Niedrigwassersituation weiter verschärft. Aufgrund ausbleibender Niederschläge hat die Untere Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa eine Allgemeinverfügung zum ganztägigen Verbot des Eigentümer- und Anliegergebrauchs von oberirdischen Gewässern im Einzugsgebiet der Spree erlassen.
Diese untersagt den Eigentümern bzw. Nutzungsberechtigten der an die Gewässer grenzenden Grundstücke vorübergehend die ganztägige Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern der Spree mittels Pumpvorrichtung, sofern keine wasserrechtliche Erlaubnis besteht.
Die Einschränkung betrifft die Städte Spremberg/Grodk und Drebkau/Drjowk, die Gemeinden Kolkwitz/Gołkojce und Neuhausen/Spree, die Gemeinden Wiesengrund/Łukojce und Felixsee des Amtes Döbern-Land sowie alle Gemeinden der Ämter Peitz/Picnjo und Burg (Spreewald)/Bórkowy (Błota).
Hintergrund ist, dass der maßgebliche Abflusswert in der Spree am Pegel Leibsch infolge anhaltend geringer Niederschläge und hoher Temperaturen seit dem 19. Juni 2025 dauerhaft unterschritten wird. Zur Stabilisierung des Mindestabflusses wurden bereits die Wasserabgaben aus den verfügbaren sächsischen Speichern sowie der Talsperre Spremberg erhöht. Eine weitere Erhöhung ist jedoch nicht möglich, ohne die Speicherstände kritisch zu senken. Zusätzlich wurden die Ausleitungen entlang der Spree sowie an den Nebengewässern weiter reduziert.
Um einem weiteren Rückgang der Wasserführung und der Verschlechterung der Wasserqualität entgegenzuwirken und um die Erhaltung der gewässerökologischen Funktionen abzusichern, ist die Einschränkung durch ein ganztägiges Wasserentnahmeverbot per Allgemeinverfügung erforderlich.
Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf und ist online unter amtsblatt.lkspn.de sowie im Amtsblatt Nr. 23 einsehbar.
Die bisher gültige Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs vom 17. Juni 2025 (Amtsblatt 21/2025) wird aufgehoben und durch die neue (veröffentlicht im Amtsblatt 23/2025) ersetzt.
Am 1. September 2025 startet die vierte Runde des bundesweiten Jugendwettbewerbs „Umbruchszeiten. Deutschland im Wandel seit der Einheit“. Jugendliche zwischen 13 und 19 Jahren gehen selbst auf historische Spurensuche und entdecken die Zeit seit 1989/90.
Der Jugendwettbewerb ist ein Kooperationsprojekt der Bundesstiftung Aufarbeitung und der Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland.
Die Jugendlichen nehmen in Gruppen am Wettbewerb teil, mindestens zwei Jugendliche bilden ein Team und werden von einer volljährigen Projektbegleitung betreut. Die offene Ausrichtung des Wettbewerbs ermöglicht den Gruppen, die Projektarbeit frei an die eigenen zeitlichen Möglichkeiten und die vorhandenen Rahmenbedingungen anzupassen. Der Beitrag kann etwa im Rahmen von Projekttagen, des Unterrichts, einem Kurs oder der ehrenamtlichen Verbandsarbeit entstehen.
Die Jugendlichen können ihre Entdeckungen kreativ verarbeiten – z. B. in Podcasts, Videos, Texten, Comics, Social-Media-Projekten oder künstlerischen Arbeiten. Der Wettbewerb fördert so Kreativität und Teamwork und ermutigt zur selbstständigen Auseinandersetzung mit der jüngeren deutschen Geschichte seit 1989/90.
Das Thema dieser Wettbewerbsrunde lautet „Neue Begegnungen“: Wie war es, als sich Menschen aus Ost und West nach 1989 zum ersten Mal (wieder)begegnet sind? Was hat sich vor Ort durch die deutsche Einheit verändert? Und welche Auswirkungen hat die Vergangenheit noch heute?
Einsendeschluss ist der 1. Februar 2026. Mitmachen lohnt sich in jedem Fall: Zu gewinnen gibt es 30 Preise mit bis zu 3.000 Euro Preisgeld und eine Reise nach Berlin zur Preisverleihung. Alle Fragen beantwortet das Projektbüro in einer digitalen Info-Veranstaltung für Projektbegleitungen am 30. Juni ab 16.00 Uhr. Fortbildungen und Austauschtreffen für Projektbegleitungen und Jugendliche finden ab September 2025 ebenfalls digital statt. Auf der Websitewww.umbruchszeiten.de gibt es alle Termine und Informationen.