Individuelle Beratung
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
Beratung vor Ort, telefonisch oder per Videochat
Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr)
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Vorsicht bei Online-Bezahlung von Vignetten und Maut im Ausland
Verbraucherzentrale warnt vor gefälschten Internetseiten
Wer im Ausland auf Autobahnen fährt, benötigt häufig eine Vignette oder muss
Maut zahlen. Viele erledigen das bequem online. Genau das nutzen Betrü-
ger:innen aus: Sie schalten gezielte Werbeanzeigen oder versenden SMS und lei-
ten Käufer:innen auf gefälschte Webseiten weiter. Diese sehen den offiziellen An-
geboten täuschend ähnlich. Anlässlich des Beginns der Winterferien im
Bundesland informiert die Verbraucherzentrale Brandenburg über gängige
Betrugsmaschen und zeigt, wie sich Verbraucher:innen schützen können.
So gehen die Betrüger:innen vor
Kriminelle kopieren offizielle Verkaufsseiten und platzieren sie mithilfe
gesponserter Suchanzeigen weit oben in den Suchergebnissen. Logos, Farben und
Bezeichnungen ähneln stark den Originalen. Oft unterscheiden sich die
Webadressen nur durch minimale Buchstabendreher. „In einem Beratungsfall
landete ein Geschädigter statt auf der offiziellen Seite für österreichische
Vignetten (asfinag.at) auf einer gefälschten, inzwischen nicht mehr erreichbaren
Seite (asfinegs.com)“, berichtet Anett Fajerski, Finanzberaterin bei der
Verbraucherzentrale Brandenburg.
Die Verbraucherzentrale rät daher, beim Onlinekauf besonders aufmerksam zu
sein und vor dem Kauf genau zu prüfen, ob es die offizielle Seite ist. Verdächtige
Seiten können Käufer:innen vorab mit dem Fakeshopfinder der Verbraucherzentralen überprüfen.
Abzocke bei der Zahlung
Vor der Freigabe einer Kreditkartenzahlung sollten Käufer:innen zudem stets
Betrag und Währung ganz genau kontrollieren. „In einem uns bekannten Fall
übersah ein Verbraucher bei der Autorisierung der Zahlung das an anderer Stelle
gesetzte Komma. Statt des tatsächlichen Vignettenpreises in Höhe von 12,40 Euro
wurden ihm so 1.240 Euro abgebucht“, schildert Fajerski. Einige Betrüger:innen
verschleiern die tatsächliche Höhe, indem sie Beträge in fremden Währungen
anzeigen. Umgerechnet können so mehrere Hundert oder sogar über tausend Euro
fällig werden. Deshalb gilt: Alle Zahlungsdaten genau prüfen und den Kauf bei
Unstimmigkeiten sofort abbrechen. Denn einmal abgeschlossene Zahlungen sind
kaum stornierbar, insbesondere wenn sie vom Geschädigten mittels Zwei-Faktor-
Authentifizierung autorisiert wurden.
Achtung bei Reisen nach oder durch Polen
Auch bei Fahrten nach oder durch Polen ist Vorsicht geboten. Zwar gibt es dort
keine Vignettenpflicht, jedoch fällt auf bestimmten privaten Autobahnabschnitten
eine streckenbezogene Maut an. Auf staatlich betriebenen Autobahnen zahlen
Autos oder Motorräder seit 2023 zwar keine Maut mehr. Wer die Strecke jedoch
mit schweren Kraftfahrzeugen, wie beispielsweise einem Wohnmobil über 3,5
Tonnen, befährt, muss weiterhin Maut bezahlen und das elektronische e-TOLL-
System nutzen. In diesem Zusammenhang warnt das polnische Finanzministerium
vor Betrugsversuchen durch gefälschte SMS-Nachrichten.
Individuelle Beratung
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der
Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
Beratung vor Ort, telefonisch oder per Videochat
Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18
Uhr) oder online unter verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung
Die Talsperre Spremberg hat sich zu einem beliebten Ausflugsziel und einer überregional bekannten Adresse für Angler und Wassersportler entwickelt. Gleichzeitig sind die Wasserfläche sowie der Großteil der umliegenden Ufer- und Waldbereiche als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Um insbesondere den Ansprüchen der Hobbyangler gerecht zu werden, wurde bereits in den 90er Jahren eine Vereinbarung zwischen dem Landesanglerverband Brandenburg und dem Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa getroffen, die die Ausweisung von gewässernahen Parkmöglichkeiten am West- und Ostufer der Talsperre zur Folge hatte.
Leider musste in der Vergangenheit zunehmend festgestellt werden, dass die Befahrung des Schutzgebietes mit Kraftfahrzeugen über die zulässigen Flächen hinaus stark zugenommen hat und in diesem Zusammenhang Großzelte, mobile Küchen und Unterkünfte im Schutzgebiet aufgestellt werden.
Um weiterhin die Ausübung der rechtmäßigen Fischerei bei gleichzeitiger Wahrung des Schutzzweckes ermöglichen zu können, werden voraussichtlich bis Ende Februar 2026 illegal errichtete Waldwege und Zufahrten im Uferbereich mit Findlingen gesperrt.
Die Maßnahme erfolgt im Auftrag des Landesbetriebes Forst Brandenburg und wird mit Fördermitteln des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa finanziert. Die Talsperrenverwaltung (Landesamt für Umwelt Brandenburg) hat der Maßnahme zugestimmt.
Die Untere Naturschutzbehörde erhofft sich durch die Maßnahme eine deutliche Verbesserung der Lage. Damit keine weitergehenden Einschränkungen erforderlich werden, sind alle Freizeitsuchenden dazu aufgerufen, sich zum Schutz der empfindlichen Natur entsprechend rücksichtsvoll zu verhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Befahren von Waldwegen nur im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Fischereiausübung in Verbindung mit einer gültigen Waldfahrgenehmigung zulässig ist, die über das Forstamt Spree-Neiße einzuholen ist. Alle weiteren Freizeitsuchenden müssen die öffentlichen Strandbereiche nutzen.
Um den Erfolg der Maßnahme zu überprüfen, wird die Untere Naturschutzbehörde weiterhin regelmäßige Kontrollen an der Talsperre Spremberg durchführen.
Auskünfte zu den Inhalten der Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet „Talsperre Spremberg“ erteilt die Untere Naturschutzbehörde gern unter Tel.: 03562 986 17001 oder per E-Mail an umweltamt@lkspn.de.
Der Standort der ausgewiesenen Stellplätze und der dahinterliegenden Sperrungen lassen sich aus der beigefügten Karte entnehmen.

