Hartmut Höhna übergibt Geschäftsführung an Eric Höhna
Zum 01. März 2026 kommt es beim BWS zu einem geplanten Wechsel in der Geschäftsführung. Nach mehr als drei Jahrzehnten Tätigkeit verabschiedet sich Hartmut Höhna in den
Ruhestand und übergibt die Geschäftsführung an Eric Höhna.
Hartmut Höhna war seit der Gründung des BWS im Jahr 1990 maßgeblich am Aufbau, der Entwicklung und der strategischen Ausrichtung des Unternehmens beteiligt. In verschiedenen Funktionen – unter anderem
als Gründungsmitglied, Vorstandsvorsitzender und zuletzt als Geschäftsführer – prägte er das BWS entscheidend. Unter seiner Führung entwickelte sich das Unternehmen von seinen Anfängen zu einem
überregional anerkannten und verlässlichen Partner für seine Klientinnen und Klienten.
„Hartmut Höhna hat das BWS mit Weitsicht, Verantwortung und einem klaren Werteverständnis aufgebaut
und geprägt. Sein Engagement und seine Leistungen haben das Unternehmen nachhaltig geformt“, heißt es
aus dem Unternehmen. „Dafür gilt ihm großer Dank und hohe Anerkennung.“
Bereits seit dem 01.09.2025 wurde die BWS Spremberg GmbH und der BWS - Beständigkeit Wertschätzung Sozialkompetenz e. V. von zwei alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführern, Hartmut Höhna und Eric
Höhna, gemeinsam geführt. Diese Phase diente der geordneten Übergabe der Geschäftsführung und stellte die Kontinuität in der Unternehmensleitung sicher.
Mit Wirkung zum 01.03.2026 übernimmt Eric Höhna nun die alleinige Geschäftsführung der Gesellschaft und des Vereins. Er tritt damit die Nachfolge von Hartmut Höhna an und führt die erfolgreiche Arbeit des
Unternehmens fort.
„Ich übernehme die Verantwortung für das BWS mit großem Respekt vor dem Erreichten und dem klaren
Anspruch, das Unternehmen im Sinne seiner Werte und seiner Verantwortung gegenüber unseren Klientinnen
und Klienten weiterzuentwickeln“, so Eric Höhna. „Das bestehende Fundament bietet dafür eine sehr gute
Basis.“
Hartmut Höhna bleibt dem Unternehmen verbunden und blickt mit Dankbarkeit auf seine langjährige Tätigkeit zurück. Für den neuen Lebensabschnitt wünscht ihm das BWS alles Gute.






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Dubiose Lotto-Schreiben
Zahlreiche Verbraucher:innen berichten, sie seien per Brief als neue Mitglieder einer EuroJackpot-Spielgemeinschaft begrüßt worden, obwohl sie nach eigenen Angaben niemals einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg empfiehlt den Angeschriebenen, Ruhe zu bewahren, Widerspruch einzulegen und ihr Bankkonto im Blick zu behalten.
Abbuchung von 79 Euro per Lastschrift angekündigt Aktuell häufen sich Beschwerden über dubiose Schreiben der angeblichen Spielgemeinschaft „DerKundenClub“, ansässig in Bulgarien. Das Unternehmen behauptet darin, die Betroffenen aus einer „bisherigen Spielgemeinschaft übernommen“ zu haben. Gleichzeitig kündigt es eine Abbuchung in Höhe von 79 Euro pro Monat per Lastschrift an und gibt dabei eine teilweise anonymisierte IBAN an, von der die Abbuchung erfolgen wird. „Die uns bekannten Betroffenen teilen mit, in keinerlei Vertragsbeziehung zu ‚DerKundenClub‘ zu stehen“, so Joshua Jahn, Pressesprecher der Verbraucherzentrale Brandenburg. Wie das Unternehmen an diese Daten gelangt ist, ist bislang unklar.
Widersprechen und Konto prüfen Trotz der professionell wirkenden Gestaltung der Schreiben empfiehlt die Verbraucherzentrale Brandenburg, Ruhe zu bewahren. „Eine Mitgliedschaft in einer Spielgemeinschaft zu unterstellen, ohne die Zustimmung der Betroffenen einzuholen, ist rechtlich nicht zulässig“, so Jahn. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät Betroffenen, Widerspruch einzulegen und ausdrücklich zu bestreiten, einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Sollte es dennoch zu einer Abbuchung kommen, können Betroffene diese innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen bei der Bank zurückrufen. In bestimmten Fällen, beispielsweise bei einem Betrug, ist eine Rückbuchung auch 13 Monate lang möglich. Betroffene sollten zudem Strafanzeige erstatten.
Weitere Tipps der Verbraucherzentrale Beschwerden zu untergeschobenen Verträgen gibt es bei der Verbraucherzentrale regelmäßig, insbesondere im Zusammenhang mit Gewinnspielen oder nach Telefonaten. Verbraucher:innen sollten daher unbekannte Anrufe besser ignorieren oder sofort auflegen und keine sensiblen Daten weitergeben.
Individuelle Beratung Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen: • Beratung vor Ort, telefonisch oder per Videochat • Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) • oder online unter verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung |
Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2025 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2026 eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege.
Kostenlose Software unterstützt Arbeitgeber bei elektronischer Anzeige
Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung.
Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen.
Die Höhe der Ausgleichsabgabe wird regelmäßig angepasst. Für das kommende Jahr wurden die Staffelbeträge erhöht.
Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.
Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie dem Anzeigeverfahren finden sich online auf www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/schwerbehinderte-menschen. Der Arbeitgeber-Service steht den Betrieben gerne für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Er ist unter der kostenlosen Nummer 0800 4 555520erreichbar.