Es gelten weiterhin die verlängerten Abgabefristen, die durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz auch für die Jahre 2023 und 2024 eingeführt wurden.
Achtung: Für den Veranlagungszeitraum 2024 wurde die Abgabefrist für nicht beratende Steuerpflichtige nicht verlängert. Diese endet daher regulär am 31. Juli 2025.
Der Abgabetermin für die Steuererklärung beim Finanzamt hängt davon ab, ob der Steuerpflichtige die Erklärung selbst einreicht oder die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch nimmt.
Die Abgabefristen sind dann wie folgt zu beachten:
Für Veranlagungsjahr: |
Für beratende Steuerpflichtige |
Für nicht beratende Steuerpflichtige |
2023 |
02.06.2025 |
02.09.2024 |
2024 |
30.04.2026 |
31.07.2025 |
2025 |
01.03.2027 |
31.07.2026 |
Bitte beachten Sie auch, dass sich durch die Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärungen auch der Beginn der zinsfreien Karenzzeit für Steuernachzahlungen und -erstattungen verschiebt. Der Zinslauf beginnt jeweils mit Ablauf der jeweiligen Abgabefrist.
Verbraucherzentrale hilft, sich erfolgreich zu wehren
Ungewollt angerufen zu werden kennen viele, doch manchmal geht es noch weiter: Plötzlich soll man einen Vertrag abgeschlossen haben, an den man sich gar nicht erinnert. Besonders beliebt: angebliche Lotterieverträge. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erläutert die gängige Masche und gibt Tipps, wie man sich erfolgreich zur Wehr setzt.
Erste Stufe: Verwirrung und Sorge auslösen
Eine der erfolgreichsten Maschen am Telefon funktioniert so: Die anrufende Person – von einem Unternehmen, dessen Namen meist nicht richtig zu verstehen ist – überrascht die Betroffenen zunächst mit der Kenntnis zahlreicher persönlicher Daten. Name, Adresse und Geburtstag. Dann folgt die Aussage, die Angerufenen hätten an einem Gewinnspiel teilgenommen und dabei einen Lotterie- oder anderweitigen Vertrag abgeschlossen. Dies hätten die Betroffenen wohl übersehen und müssen nun ein Jahr lang monatlich 79 Euro zahlen. „Ein stattlicher Betrag für etwas, an das sich die Geschädigten nicht erinnern“, so Martina Roggenkamp, Rechtsberaterin bei der VZB und ergänzt: „Betroffene sind natürlich oft erstmal verwirrt und besorgt.“
Zweite Stufe: Vermeintliche Lösung präsentieren
Das Gegenüber am Telefon nutzt diese Emotionen und hält teilweise auch schon eine „Lösung“ parat: Das Unternehmen könne die Kündigung übernehmen, der Betrag reduziere sich dann auf drei Monatsraten. Jetzt fehlt nur noch ein „Ja“ der betroffenen Person. Häufig fordern die Anrufenden zudem noch die Kontonummer, um die anfallenden Beträge abbuchen zu können. Hier ist Vorsicht geboten. Persönliche Daten, vor allem Bankverbindungen, sollten niemals am Telefon weitergegeben werden. Wer standhaft bleibt, entgeht der Falle – muss aber mit weiteren Anrufen rechnen. Roggenkamp dazu: „Manche Betroffene fühlen sich durch die wiederholten Anrufe unter Druck gesetzt und geben schließlich doch nach.” Besser ist es daher, die genutzten Telefonnummern zu blockieren oder sofort aufzulegen, wenn ein erneuter Anruf erfolgt.
Dritte Stufe: Vertragsbestätigung geht ein
Häufig erhalten Betroffene, die am Telefon ungewollt in einen Vertrag eingewilligt haben, eine schriftliche Vertragszusammenfassung. Viele Verträge sind nämlich nur mit schriftlicher Bestätigung gültig. So hielt ein Verbraucher nach mehreren Telefonaten beispielsweise überrascht ein Schreiben mit „Willkommen zu Ihrer Deutschen Schutz- & Vorteilsgesellschaft-Mitgliedschaft“ in den Händen. Er sollte von nun an teure Versicherungsleistungen bezahlen. Die VZB recherchierte: Das vermeintliche Unternehmen besitzt hier weder eine Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung, noch ließ es sich unter der im Anschreiben des Verbrauchers angegebenen deutschen Adresse in Mecklenburg-Vorpommern kontaktieren. Auch dem Gewerbeamt war das Unternehmen unbekannt.
Erfolgreich zur Wehr setzen
Die VZB unterstützte den Betroffenen in diesem Fall beim Widerruf des Vertrages und empfahl, keine Zahlungen zu leisten. Da er sich seiner Rechte nun bewusst war, konnte er zukünftige Anrufe zudem leichter ignorieren. „Es lohnt immer, sich gegen derartige Forderungen aktiv zur Wehr zu setzen. Mit dem 14-tägigen Widerrufsrecht haben Verbraucher:innen ein gutes Mittel in der Hand, um langanhaltenden Streitigkeiten mit wenig Aufwand aus dem Weg zu gehen“, ermutigt Roggenkamp alle Betroffenen. Bei untergeschobenen Verträgen sollte man zudem Strafanzeige erstatten. Unterstützung für Betroffene gibt es bei der Verbraucherzentrale:
Infektionsrisiko für Borreliose und Hirnhautentzündung
Berlin, 16. April 2025 – Trotz des anfangs recht kühlen Frühjahrs sind in Brandenburg bereits Zecken aktiv. Somit steigt das Risiko für Borreliose- und FSME-Infektionen. Darauf weist die BARMER hin. „Egal ob im Garten, Park oder Wald – wer sich draußen aufgehalten hat, sollte sich, Kinder und auch Haustiere anschließend auf Zecken untersuchen und gegebenenfalls mit einer Pinzette herausziehen. So lässt sich das Infektionsrisiko mit FSME oder Borreliose verringern“, sagt Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der BARMER Berlin/Brandenburg. Seit Jahresanfang seien dem Robert-Koch-Institut (RKI) bereits 129 Borreliose-Fälle in Brandenburg gemeldet worden. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 102. Fälle von FSME wurden in diesem Jahr noch nicht gemeldet, im vergangen Jahr waren es insgesamt neun.
Nach Zeckenstich auf Rötung der Haut achten
Hat sich eine Zecke festgebissen, besteht kein Grund zur Panik. „Nicht jeder Zeckenstich führt automatisch zu einer Infektion. Wichtig ist, die Einstichstelle in den nächsten Tagen und Wochen gut zu beobachten. Bildet sich eine ringförmige Hautrötung, sollten Betroffene die Hausärztin oder den Hausarzt aufsuchen. Dies kann ein Anzeichen für eine Borreliose- oder FSME-Infektion sein“, so Leyh. Krankheitsanzeichen treten erst nach ein bis sechs Wochen auf wie zum Beispiel Abgeschlagenheit, Fieber, Lymphknotenschwellung, Kopf-, Gelenk-, und Muskelschmerzen. Borreliose kann mit Antibiotika wirksam bekämpft werden. Gegen FSME gibt es kein Medikament aber einen Impfstoff.
BARMER übernimmt Kosten für FSME-Impfung
Eine FSME-Impfung wird Menschen empfohlen, die im Freien arbeiten oder in Risikogebieten leben oder dorthin reisen. Zu den Risikogebieten, die vom Robert-Koch-Institut ausgewiesen werden, gehören Bayern, Baden-Württemberg, Teile Hessens, Thüringens und Sachsens. In Brandenburg sind es die Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Spree-Neiße und Frankfurt/Oder. Im Falle einer FSME-Infektion bleibt es bei 70 bis 95 Prozent der Betroffenen bei leichten Krankheitssymptomen. Verläuft eine FSME schwer, kann es jedoch zur Entzündung von Rückenmark und Hirnhaut führen. Dann drohen bleibende Schäden wie zum Beispiel Lähmungen. Die BARMER übernimmt eine FSME-Impfung zu 100 Prozent.
Anträge zur Nutzung von städtischen Sporthallen und Sportplätzen für das Schuljahr 2025/2026 sind bis zum 31. Mai 2025 an die Stadt Spremberg/Grodk, Sachgebiet Sport, in schriftlicher Form einzureichen.
Die Anträge müssen enthalten
- Antragsteller
- Angabe der Sportart
- Objekt
- eventueller(s) Ausweichtermin, Ausweichobjekt
- Tag und Uhrzeit als Einzelnachweis
- Personenzahl
- Nutzung durch Kinder, Jugendliche oder Erwachsene
- Verantwortliche/r Übungsleiter/in mit Anschrift, Telefonnummer
und können für nachstehend aufgeführte Objekte gestellt werden
- Sporthallen/Sportplatz in der Drebkauer Str. 13
- Schulsporthalle der „Geschwister-Scholl-Grundschule Schwarze Pumpe/Carna Plumpa“
- Schulsporthalle der Grundschule Kollerberg
- Schulsporthalle der Heidegrundschule (Haidemühl/Gózdź)
- Schulsporthalle der BOS Wirthstraße
- Sporthalle Alexander-Puschkin-Platz
- Sporthalle Kraftwerkstraße
Die Anträge sind zu richten an:
Stadt Spremberg/Grodk
Sachgebiet Sport
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Verbraucherzentrale bietet am 9. April und 13. Mai kostenlose Online-Vorträge an
Wie Mieter:innen ihre Heizkostenabrechnung selbst prüfen und gegen zu hohe Nachforderungen vorgehen können, darüber informiert die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) in einem Online-Vortrag und gibt Hilfe zur Selbsthilfe. Verbraucher:innen erfahren zudem, wie sie ihre Heizkosten durch Energiesparen senken und wo sie staatliche Unterstützung beantragen können.
Der kostenfreie Online-Vortrag „Betriebskostenabrechnung verstehen und Heizenergie sparen“ findet statt
am 9. April 2025, 15:00 bis 16:30 Uhr sowie am 13. Mai 2025, 14:00 bis 15:30 Uhr
Die Teilnehmer:innen erfahren unter anderem:
Anmeldung unter: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/umwelt-haushalt/wohnen/betriebskostenabrechnung-verstehen-und-heizenergie-sparen-105422
Alle zwei Jahre erfolgt mit einer Festveranstaltung die Ehrung der Kunst- und Kulturschaffenden in der Stadt Spremberg/Grodk.
Wer wird für seine Verdienste im Zeitraum von März 2023 bis Februar 2025 geehrt?
Geehrt werden Personen, unabhängig vom Alter und Geschlecht oder einer Zugehörigkeit zu einem Verein, einer Interessengemeinschaft, Gruppe oder Musikformation, welche in verschiedenen künstlerischen Bereichen erfolgreich an regionalen, nationalen und internationalen Wettbewerben teilgenommen haben.
Aber auch Personen, welche ehrenamtlich tätig sind, Kunst- und Kulturschaffende, wenn die zu würdigende Leistung für das kulturelle Leben in der Stadt Spremberg/Grodk in besonderer Weise bereichert wurde/wird bzw. auch wenn ein besonderes ehrenamtliches Engagement erkennbar ist.
Insbesondere betrifft es die Bereiche
- Musik/Gesang
- Tanz/Theater/darstellende Kunst/Film/Literatur
- plastische/bildende Kunst (z. B. aus Holz, Stein, Filz)
- Fotografie/Malerei/Grafik
- traditionelles Kunsthandwerk
(Aufzählung nur beispielhaft und nicht abschließend)
Vereine/Gruppen/Institutionen/Einrichtungen aber auch Einzelpersonen dürfen Vorschläge mit folgenden Infos einreichen:
- Kontaktdaten des Einreichenden
- Name/Vorname/Kontaktdaten der/des Kunst- und Kulturschaffenden bzw. Ehrenamtlichen sowie kurze Begründung
Die Vorschläge sind zu senden an:
Stadt Spremberg/Grodk
FB Bürgerservice/Sachgebiet Kultur, Sport und Jugend
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
oder per E-Mail an: c.hansche@stadt-spremberg.de
Einsendeschluss ist der 30. April 2025
Für Fragen und Hinweise steht C. Hansche (Tel. 03563/340-411) zur Verfügung.