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26.07.2026 | Keine Papieranträge im Fachbereich Bauordnung mehr

Weiterer Meilenstein auf dem Weg zur digitalen Verwaltung in Spree-Neiße

Durch das Inkrafttreten der novellierten der Brandenburgischen Bauordnung zum 30. Juni 2026 sind ab sofort die Genehmigungsverfahren der Unteren Bauaufsichtsbehörde digital zu führen.

Für die Antragstellung steht unter vba.brandenburg.de die hierfür notwendige Austauschplattform zur Verfügung, über die Anträge, Antragsunterlagen, Mitteilungen zum Antragsverfahren sowie die erteilten Bescheide rechtssicher und datenschutzkonform gegenseitig zur Verfügung gestellt werden können. Baugenehmigungen, Vorbescheide und sonstige Verwaltungsakte der Unteren Bauaufsichtsbehörde werden hier nur noch digital zur Verfügung gestellt.

Dies bedeutet, dass ab sofort keine Anträge in Papierform entgegengenommen werden. Auch wird eine Antragseinreichung über E-Mail zurückgewiesen.

Die Verwaltung geht hier den nächsten wichtigen Schritt zur Digitalisierung sämtlicher Verwaltungsleistungen.
Die bisher gern wahrgenommenen formlosen Anfragen an das Bauordnungsamt nach allgemeinen Auskünften, die keinen Verwaltungsakt benötigen, können weiterhin auf gewohntem Wege an bauordnungsamt@lkspn.de gestellt werden.

Auf bereits laufende Verfahren hat die neue Regelung keinen Einfluss, diese werden auf die bekannte Weise abgeschlossen; die Antragsteller haben hier nichts weiter zu veranlassen.

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