Aufgrund der Vielzahl an eingehenden Wohngeldanträgen und der hohen Anzahl an Nachfragen, sieht sich die Stadt Spremberg/Grodk dazu veranlasst, die Sprechzeiten der Wohngeldbehörde erneut anzupassen.
Mit den angepassten Öffnungszeiten soll eine schnelle und abschließende Bearbeitung der Anträge gewährleistet werden. Aus diesem Grund bittet die Stadt Spremberg/Grodk von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Anträge zur Beantragung von Wohngeld sowie nötige Unterlagen können weiterhin per Post oder im Rathaus, 03130 Spremberg/Grodk, Am Markt 1, per Einwurf in den Hausbriefkasten oder durch persönliche Abgabe an der Rathausinformation eingereicht werden. Ein Aufsuchen der Wohngeldbehörde zur Abgabe eines Antrages ist nicht zwingend erforderlich.
Die Wohngeldbehörde ist für den Besucherverkehr ab dem 1. März 2023 ausschließlich an folgenden Tagen geöffnet:
Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Während dieser Zeiten ist die Wohngeldbehörde auch unter der 03563/340-560 oder -564 erreichbar.
Des Weiteren besteht jederzeit die Möglichkeit, Anfragen an die Wohngeldbehörde an folgende E-Mail-Adresse zu richten: wohngeldbehoerde@stadt-spremberg.de
Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros bleiben von dieser Änderung unberührt.
Die Wohngeldbehörde befindet sich in 03130 Spremberg/Grodk, Bahnhofstraße 1 (Eingang von der Schloßstraße).
Arbeitgeber sind seit Anfang Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.
Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.
Für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und Jobcenter gilt diese Neuerung allerdings nicht. Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Die Agentur für Arbeit Cottbus weist arbeitslose Kundinnen und Kunden darauf hin, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) aktiv bei ihrem Arzt einzufordern.
Erst ab dem 1. Januar 2024 sind auch die Agenturen für Arbeit gesetzlich berechtigt, die AUB elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.
Der Gewässerverband Spree-Neiße führt am Mittwoch, 12. April 2023, die diesjährige Gewässerschau für den Schaubezirk Spremberg/Grodk durch.
Treffpunkt ist um 9.00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Am Markt 1.
Nach entsprechendem Tourenplan werden die Gewässer anschließend, gem. § 29 Abs. 1 der Verbandssatzung, in angemessenem Umfang vor Ort angeschaut.
Besonderes Ziel der Schauen ist es, erforderliche Maßnahmen (bzw. Änderungen der Unterhaltungsleistung), für die kommende Saison in den Unterhaltungsplan aufzunehmen.
Die Schauen sind öffentlich und beziehen sich auf Gewässer II. Ordnung innerhalb der Verbandsgebietes des Gewässerverbandes Spree-Neiße.
Seitens der zuständigen unteren Wasserbehörden werden die Termine zugleich als behördliche Gewässerschau gem. § 111 des Brandenburgischen Wassergesetzes durchgeführt.