Alle Wertstoffhöfe sind am 24.12., 27.12. und 31.12.2025 sowie an den gesetzlichen Feiertagen 25./26.12.2025 und 01.01.2026 geschlossen!
Am 02.01.2026 haben geöffnet:
Wertstoffhof Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) 08:00-16:00 Uhr
Wertstoffhof Welzow/Wjelcej 10:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Wertstoffhof Werben/Wjerbno 10:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Am 03.01.2026 haben geöffnet:
Wertstoffhof Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) 08:00-13:00 Uhr
Wertstoffhof Spremberg/Grodk 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
Wertstoffhof Guben 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
Die Entsorgungstouren werden am 24.12. und am 31.12.2025 regulär durchgeführt.
Am 23.12.2025 ist die Verwaltung in der Frankfurter Straße 2 in 03149 Forst (Lausitz)/Baršc (Lužyca) bis 16:00 Uhr für Bürgerinnen und Bürger geöffnet.
In der Zeit vom 24.12.2025 bis 02.01.2026 bleibt die Verwaltung für den Besucherverkehr ganztägig geschlossen.
Außensprechstunde Spremberg/Grodk - Dresdner Straße
Die Außensprechstunde in der Dresdner Straße 12, 03130 Spremberg/Grodk fällt am Mittwoch, dem 17. Dezember 2025 aus.
Geänderte Öffnungszeit zum Jahreswechsel am Standort Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) - Berliner Straße
Am Dienstag, den 23. Dezember 2025, und am Dienstag, den 30. Dezember 2025, schließt der Pflegestützpunkt Spree-Neiße am Standort Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca) in der Berliner Straße bereits um 15:00 Uhr.
Bürgerinnen und Bürger werden um Verständnis gebeten.
Das kommunale Jobcenter Spree-Neiße bleibt vom 24. bis 26. Dezember 2025 sowie vom 31. Dezember 2025 bis zum 2. Januar 2026 an allen Standorten Cottbus/Chóśebuz Land, Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca), Guben und Spremberg/Grodk) geschlossen.
Am Dienstag, den 23. Dezember 2025, und am Dienstag, den 30. Dezember 2025, schließt das Jobcenter bereits um 15:00 Uhr. Am Montag, den 29. Dezember 2025, sind alle Standorte des Jobcenters Spree-Neiße telefonisch über die allgemeinen Rufnummern erreichbar. Ab Montag, den 5. Januar 2026, gelten wieder die regulären Servicezeiten.
„Wir bitten um Verständnis für die geänderten Servicezeiten rund um die Feiertage. Allen Bürgerinnen und Bürgern wünschen wir ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute sowie Gesundheit für das neue Jahr 2026“, betont die Werkleiterin des Jobcenters Spree-Neiße Sandra Kattwinkel.
Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite: www.jobcenter-spree-neisse.de.
Ob in Geschäften, auf Weihnachtsmärkten oder im Online-Handel, in der Vorweihnachtszeit locken viele günstige und interessante Angebote im Nachbarland Polen. Doch auch hier kann es vorkommen, dass das Geschenk nicht passt oder doppelt unter dem Weihnachtsbaum liegt. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) informiert, welche Rechte beim Einkauf in Polen gelten und worauf Verbraucher:innen achten sollten.
Einkauf im Geschäft: Rückgabe nur freiwillig
Ähnlich wie in Deutschland gibt es auch beim Einkauf in polnischen Geschäften kein gesetzliches Rückgaberecht, wenn die Ware nicht gefällt oder bereits vorhanden ist. „Ein Umtausch oder eine Rückgabe von direkt im Geschäft gekauften Geschenken ist nur möglich, wenn der Händler dies freiwillig anbietet“, erklärt Karolina Wróblewska von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Verbraucher:innen sollten daher vor dem Kauf genau nachfragen und den Kassenbon unbedingt aufbewahren.
So kaufte letztes Jahr eine Verbraucherin aus Brandenburg einen hochwertigen Kopfhörer in einem polnischen Elektronikmarkt als Weihnachtsgeschenk. Erst nach Weihnachten stellte sich heraus, dass ihr Sohn exakt das gleiche Modell bereits bekommen hatte. „Als sie die originalverpackten Kopfhörer zurückgeben wollte, lehnte der Händler die Rücknahme ab, was völlig rechtmäßig war. Solche Fälle erleben wir immer wieder in der deutsch-polnischen Verbraucherberatung“, berichtet Wróblewska.
Online-Kauf: Widerruf innerhalb von 14 Tagen
Anders sieht es beim Online-Einkauf aus: Hier profitieren Verbraucher:innen von einem gesetzlich geregelten Widerrufsrecht, auch beim Kauf in polnischen Online-Shops. „Wer im Internet bestellt, kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware vom Vertrag zurücktreten“, so Wróblewska. „Verbraucher:innen müssen den Widerruf in Textform erklären, beispielsweise per E-Mail mit Zustell- beziehungsweise Lesebestätigung.“
Tipp: Bezahlen in Złoty spart Gebühren
Ein weiterer wichtiger Hinweis: Beim Einkauf in Polen sollten Verbraucher:innen mit ihrer Karte in der Landeswährung Złoty zahlen. „Viele Händler bieten beim Bezahlen mit Karte die Option an, in Euro abzurechnen. Allerdings entstehen dabei oft zusätzliche Aufschläge“, warnt Wróblewska. Wer in Złoty zahlt, profitiert meist zusätzlich vom günstigeren Wechselkurs der eigenen Bank.
Gewährleistung bei mangelhafter Ware
Unabhängig davon, ob Verbraucher:innen Geschenke im Laden oder online kaufen, zeigt das Geschenk einen Mangel, gibt es eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. „In den ersten zwölf Monaten geht das Gesetz sogar davon aus, dass die Ware bereits beim Kauf defekt war. Verbraucher:innen sind daher von der Beweispflicht befreit“, erklärt die Verbraucherschützerin. Wichtig sei hier, den Mangel gut zu dokumentieren und schnellstmöglich schriftlich eine Nachbesserung oder einen Austausch beim Händler einzufordern.
Individuelle Beratung
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:



Viele Verbraucher:innen finden es schwer zu beurteilen, welche Versicherungen
für sie wirklich wichtig sind. Fast die Hälfte der Befragten (47 Prozent) einer
repräsentativen Umfrage des Instituts infas quo im Auftrag der Verbraucherzentralen empfindet das Angebot an Versicherungsprodukten als
unübersichtlich und schwer verständlich. Um bei der Einschätzung zu helfen, haben die Verbraucherzentralen den Versicherungs-Check entwickelt. Das Online-Tool bietet eine erste Orientierung und stuft Versicherungsprodukte nach Relevanz ein. „Der Versicherungs-Check ist ein guter Einstieg, um sich mit dem aktuellen Schutz auseinanderzusetzen. Er gibt einen Überblick, zeigt mögliche Lücken und hilft damit zu entscheiden, wie sinnvoll die eigenen Versicherungen sind“, erklärt Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Absicherung existenzieller Risiken hat Priorität Absicherung existenzieller Risiken hat Priorität Absicherung existenzieller Risiken hat Priorität Absicherung existenzieller Risiken hat Priorität
Wie wichtig es ist, sich mit der eigenen Absicherung auseinanderzusetzen, zeigen die Antworten der Befragten: Jeder Zehnte (13 Prozent) ist nicht privat
haftpflichtversichert, 67 Prozent der Berufstätigen geben keine Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit an. Beide Versicherungen decken Situationen ab,
die gravierende Folgen für Einkommen oder Vermögen haben können und sind daher besonders wichtig. „Wir empfehlen, existenzbedrohende Risiken immer
abzusichern. Wer zum Beispiel versehentlich einen Brand auslöst oder bleibende Personenschäden verursacht, ist ohne Haftpflichtversicherung oft finanziell
ruiniert. Diese Versicherung hat daher absolute Priorität. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden sinnvoll, der finanziell von seinem
Arbeitseinkommen abhängig ist“, sagt Schaarschmidt.
Unnötige Versicherungen vermeiden Unnötige Versicherungen vermeiden Unnötige Versicherungen vermeiden Unnötige Versicherungen vermeiden
Gleichzeitig hält laut der Repräsentativbefragung jeder Zweite (50 Prozent) eine private Rentenversicherung, jeder Vierte (24 Prozent) eine
Kapitallebensversicherung und jeder Fünfte (20 Prozent) eine Sterbegeldversicherung für wichtig. „Nach unserer Erfahrung werden solche
Versicherungen intensiv beworben. Diese kapitalbildenden Versicherungsprodukte sind nach Einschätzung der Verbraucherzentralen jedoch für die wenigsten
Menschen sinnvoll“, so Schaarschmidt.
Überprüfung der Versicherungen alle zwei bis Überprüfung der Versicherungen alle zwei bis Überprüfung der Versicherungen alle zwei bis Überprüfung der Versicherungen alle zwei bis
drei Jahre sinnvoll drei Jahre sinnvoll drei Jahre sinnvoll drei Jahre sinnvoll Positiv ist: Laut eigenen Angaben kümmert sich die Mehrheit der Befragtenregelmäßig um ihren Versicherungsschutz und schätzt unabhängige
Informationen. „Verbraucher:innen sollten alle zwei bis drei Jahre ihre Versicherungen überprüfen und zusätzlich immer dann, wenn sich die
Lebensumstände wesentlich ändern, etwa durch Auszug, Heirat, Scheidung, Familienzuwachs oder Renteneintritt“, empfiehlt Schaarschmidt. Wer dabei überflüssige Versicherungen anpasst oder kündigt, kann deutlich sparen.
Zum „Check: Welche Versicherungen brauche ich?“ geht es hier:
verbraucherzentrale.de/versicherungs-check
Hintergrund zur Umfrage Hintergrund zur Umfrage Hintergrund zur Umfrage Hintergrund zur Umfrage Im Auftrag der Verbraucherzentrale Brandenburg befragte das
Marktforschungsunternehmen infas quo GmbH zwischen dem 23. und 27. Oktober 2025 online bundesweit 1.110 in Privathaushalten lebende, deutschsprachige
Personen zwischen 18 und 69 Jahren. Befragungsdetails und -ergebnisse hier.
Der „Check: Welche Versicherungen brauche ich?“ wurde von der Verbraucherzentrale Brandenburg gemeinsam mit den Verbraucherzentralen Baden-Württemberg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und
Niedersachsen im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ entwickelt. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
|
||
|
