Die Talsperre Spremberg hat sich zu einem beliebten Ausflugsziel und einer überregional bekannten Adresse für Angler und Wassersportler entwickelt. Gleichzeitig sind die Wasserfläche sowie der Großteil der umliegenden Ufer- und Waldbereiche als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Um insbesondere den Ansprüchen der Hobbyangler gerecht zu werden, wurde bereits in den 90er Jahren eine Vereinbarung zwischen dem Landesanglerverband Brandenburg und dem Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa getroffen, die die Ausweisung von gewässernahen Parkmöglichkeiten am West- und Ostufer der Talsperre zur Folge hatte.
Leider musste in der Vergangenheit zunehmend festgestellt werden, dass die Befahrung des Schutzgebietes mit Kraftfahrzeugen über die zulässigen Flächen hinaus stark zugenommen hat und in diesem Zusammenhang Großzelte, mobile Küchen und Unterkünfte im Schutzgebiet aufgestellt werden.
Um weiterhin die Ausübung der rechtmäßigen Fischerei bei gleichzeitiger Wahrung des Schutzzweckes ermöglichen zu können, werden voraussichtlich bis Ende Februar 2026 illegal errichtete Waldwege und Zufahrten im Uferbereich mit Findlingen gesperrt.
Die Maßnahme erfolgt im Auftrag des Landesbetriebes Forst Brandenburg und wird mit Fördermitteln des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa finanziert. Die Talsperrenverwaltung (Landesamt für Umwelt Brandenburg) hat der Maßnahme zugestimmt.
Die Untere Naturschutzbehörde erhofft sich durch die Maßnahme eine deutliche Verbesserung der Lage. Damit keine weitergehenden Einschränkungen erforderlich werden, sind alle Freizeitsuchenden dazu aufgerufen, sich zum Schutz der empfindlichen Natur entsprechend rücksichtsvoll zu verhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Befahren von Waldwegen nur im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Fischereiausübung in Verbindung mit einer gültigen Waldfahrgenehmigung zulässig ist, die über das Forstamt Spree-Neiße einzuholen ist. Alle weiteren Freizeitsuchenden müssen die öffentlichen Strandbereiche nutzen.
Um den Erfolg der Maßnahme zu überprüfen, wird die Untere Naturschutzbehörde weiterhin regelmäßige Kontrollen an der Talsperre Spremberg durchführen.
Auskünfte zu den Inhalten der Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet „Talsperre Spremberg“ erteilt die Untere Naturschutzbehörde gern unter Tel.: 03562 986 17001 oder per E-Mail an umweltamt@lkspn.de.
Der Standort der ausgewiesenen Stellplätze und der dahinterliegenden Sperrungen lassen sich aus der beigefügten Karte entnehmen.


Unter der Bezeichnung EX PER ARDUA EAGLE 2026 erinnerte die Royal Air Force
vom 23. bis 25. Januar 2026 an den 81. Jahrestag des „Long March“ in den
Wintermonaten des Jahres 1944/1945 und begab sich auf die Spuren der
Geschichte von Żagań (Polen, ehem. Sagan) über Bad Muskau nach
Spremberg/Grodk.
Der am Freitag, 23. Januar, im polnischen Żagań begonnene Marsch endete wie in
jedem Jahr im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs in der Bregenzer Straße in
Spremberg/Grodk, wo auch diesmal wieder ein Gedenkappell der Teilnehmer
stattfand.
Zum Beginn des Marsches fand in Żagań eine Gedenkveranstaltung zum 81.
Jahrestag des „Long March“ statt, an der eine Militärmusikkapelle und eine
Ehrenformation des polnischen Heeres teilnahmen.
Am Ende des Tages erinnerten die Teilnehmer nach ihrer ersten Etappe auf dem
Gelände des Schloss- und Gutshofkomplexes in Lipna (ehem. Leippa) mit einer
feierlichen Zeremonie an die Geschehnisse vor 81 Jahren.
Die zweite Etappe führte am 24. Januar über Przewoz und Leknica weiter über die
polnisch-deutsche Grenze nach Bad Muskau, wo die Marschteilnehmer wieder in
einer Turnhalle untergebracht waren.
Bei der dritten und letzten Etappe des Gedenkmarsches ging es am Sonntag, 25.
Januar, von Bad Muskau nach Spremberg/Grodk. Im Spremberger Stadtgebiet
folgten die Marschteilnehmer der historischen Route von 1944/1945 entlang der
Muskauer Straße, Schloßstraße, Marktplatz, Bahnhofstraße und Grazer Straße. Im
Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs in der Bregenzer Straße fand zum
Abschluss des Marsches ein Gedenkappell mit Kranzniederlegung statt.
Nach der Veranstaltung war kurz Gelegenheit, mit den etwa 20 anwesenden
Sprembergern ins Gespräch zu kommen, bevor der bereitstehende polnische Bus
mit den Teilnehmern des Gedenkmarsches nach Kliczkow abfuhr.
Am diesjährigen Gedenkmarsch nahmen etwa 25 britische Soldaten teil. Sie wurden
von einem Unterstützungsteam mit zwei Fahrzeugen begleitet.
Mit ihrem regelmäßigen Marsch erinnern die Teilnehmer an die Evakuierung von
mehreren Tausend Kriegsgefangenen, die in den Wintermonaten 1944/1945 vom
Stammlager Luft III (Stalagluft III) in Sagan auf dem Weg über Halbau, Leippa,
Priebus, Lugnitz, Muskau, Kromlau, Schleife, Graustein nach Spremberg geschickt
wurden, von wo aus der Weitertransport mit der Bahn über Luckau nach
Norddeutschland erfolgte.
Im damaligen Sagan befand sich das mit über 10.000 Inhaftierten größte
Kriegsgefangenenlager für Angehörige von US-amerikanischen, australischen,
britischen, norwegischen, kanadischen, polnischen, griechischen, südafrikanischen,
tschechischen, niederländischen, französischen, belgischen und neuseeländischen
Luftwaffeneinheiten, Piloten und Flugzeugbesatzung.

Foto: Stadt Spremberg/Grodk
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Zum Safer Internet Day: Verbraucherzentrale warnt vor Betrugsmasche mit KI-gefälschten Stimmen |
Der Betrugstrick, bei dem sich Kriminelle am Telefon als nahestehende Personen ausgeben, um an Geld zu gelangen, ist vielen bereits bekannt. Neu ist jedoch, dass Abzocker zunehmend Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen, um die Stimmen von Angehörigen oder Freunden täuschend echt nachzuahmen und so eine akute Notsituation vorzutäuschen. Anlässlich des Safer Internet Day am 10. Februar erläutert die Verbraucherzentrale Brandenburg, wie diese Masche funktioniert und wie sich Verbraucher:innen davor schützen können.
So läuft der Betrug ab
Wie beim „klassischen“ Enkeltrick wird den Angerufenen vorgetäuscht, dass sich eine nahestehende Person in einer Notsituation befindet und dringend Geld benötigt. Mithilfe von Künstlicher Intelligenz sind Kriminelle mittlerweile in der Lage, eine vermeintlich vertraute Stimme zu erzeugen. „Der eingesprochene Hilferuf am Telefon ist dadurch oftmals schwer als Fake-Anruf zu erkennen“, sagt Michèle Scherer, Digitalexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Tatsächlich können Menschen aller Altersklassen Ziel von solchen Schockanrufen werden, so dass nicht mehr nur von einem Enkeltrick die Rede sein kann.
Stimmenfälschung durch Deepfakes
Für die Nachahmung einer Stimme reichen den Betrüger:innen bereits kurze Sprachfragmente, die sie etwa aus sozialen Netzwerken oder anderen Online-Quellen entnehmen. Diese können sie mithilfe spezieller Programme manipulieren, so dass Audioaufnahmen entstehen, in denen Personen Aussagen tätigen, die sie nie gemacht haben. Solche gefälschten Tonaufnahmen werden als Deepfakes bezeichnet. „Am Telefon sind diese Fälschungen nur schwer zu erkennen“, so Scherer. „Unnatürliche Gesprächsverläufe oder Lücken können Hinweise auf einen Betrugsversuch sein. Dennoch müssen Betroffene sehr genau hinhören, um die Täuschung zu entlarven.“
Tipps, um sich vor dem KI-Telefonbetrug zu schützen
„Das Wichtigste ist, in einer solchen Situation ruhig zu bleiben und sich nicht zu überstürzten Entscheidungen drängen zu lassen oder sensible Informationen preiszugeben. Selbst wenn das unter Stress nicht leichtfällt und der oder die Anrufende großen Druck ausübt“, rät Scherer. Im Zweifel sollten Betroffene das Gespräch abbrechen und die angebliche Person oder Institution selbstständig unter einer bekannten Nummer zurückrufen. So lässt sich prüfen, ob tatsächlich eine Notlage besteht. Hilfreich kann es außerdem sein, gezielte Fragen zu stellen, die nur die echte Person beantworten kann. Bei einem akuten Verdacht sollten Betroffene sich nach dem Anruf Datum und Uhrzeit, den Gesprächsverlauf, die Umstände sowie die Rufnummer notieren und Anzeige bei der Polizei erstatten, damit eine strafrechtliche Verfolgung möglich ist.
Abzocker nehmen sich KI zu Hilfe
Auch andere Abzockmaschen werden durch KI immer schwerer zu durchschauen. So lassen sich zum Beispiel authentisch wirkende E-Mails erzeugen, mit denen Kriminelle an Geld oder sensible Daten kommen wollen. Auch mit KI generierten Videos versuchen Betrüger:innen zu täuschen und zum Beispiel gefälschte Geldanlageangebote glaubwürdig erscheinen zu lassen. Die Verbraucherzentrale rät grundsätzlich: “Bevor Sie Geld überweisen, einem Angebot zustimmen oder ein Investment tätigen, nehmen Sie sich Zeit, um in Ruhe zu prüfen, was dahintersteckt.”
Individuelle Beratung
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
• Beratung vor Ort, telefonisch oder per Videochat
• Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr)
• oder online unter verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung
Fürstenwalde/Spree
Termin: 9. Februar 2026, 11:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Ort: Teilhabe- und Kieztreff der AWO, Gartenstraße 40, 15517 Fürstenwalde/Spree
Senftenberg
Termin: 2. Februar 2026, 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Ort: Opferhilfe Land Brandenburg e. V., Ärztehaus, Fischreiherstraße 2, 01968 Senftenberg
Potsdam
Termin: 5. Februar 2026, 12:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Ort: Aufarbeitungsbehörde, Hegelallee 3, 14467 Potsdam
Neuruppin
Termin: 6. Februar 2026, 13:30 Uhr bis 18 Uhr
Ort: Opferhilfe Land Brandenburg e. V., Bilderbogenpassage, Karl-Marx-Straße 33/34, 16816 Neuruppin
Eine vorherige Anmeldung ist für die Beratung erforderlich.
Anmeldung: Tel. 0331 237292-17 oder traumaberatung@lakd.brandenburg.de
Hintergrund:
Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur bietet für
ehemals politisch Verfolgte sowie deren mitbetroffene Angehörige eine Traumaberatung bei
Gesundheitsschäden durch politisches Unrecht in der SBZ und DDR an.
Das Angebot richtet sich an alle, die sich bis heute durch die Folgen des politischen Unrechts stark belastet
fühlen oder die einen Menschen begleiten, der in der SBZ und DDR traumatische Erfahrungen machen musste.
In einem geschützten Raum für Gespräche bietet die Aufarbeitungsbeauftragte konkrete Hilfe für den nächsten
Schritt beim Umgang mit den vielen Zerrissenheiten zwischen Damals und Heute an und unterstützt bei der
Bewältigung des Alltags.
Die Beratung erfolgt streng vertraulich, auf Wunsch anonym, und ist kostenlos. Die Beratungen finden an vier
Orten im Land Brandenburg statt: in Fürstenwalde/Spree, Neuruppin, Potsdam und Senftenberg.
Die Beratung kann auch als telefonischer Beratungstermin vereinbart werden.
Alle weiteren Beratungstermine finden Sie auf unserer Homepage:
https://aufarbeitung.brandenburg.de/
Aus Anlass des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus finden am 27. Januar 2026 zwei stille Kranzniederlegungen statt:
1. Gedenkstätte für die Opfer des Faschismus auf dem Georgenberg
Beginn: 10.00 Uhr
2. Gedenkstein Gosda auf dem Waldfriedhof
Beginn: 10.30 Uhr
Veranstalter der Kranzniederlegungen ist die Stadt Spremberg/Grodk.
Seitens des Veranstalters wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es ausschließlich dem Veranstalter, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Religionsgemeinschaften und dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. sowie der Stadtverordnetenversammlung und deren Teilen gestattet ist, mit einer Inschrift versehene Kränze oder Blumengebinde im Rahmen dieser Gedenkveranstaltung niederzulegen. Die beabsichtigte Niederlegung von Kränzen oder Blumengebinden von Dritten ist nur gestattet, wenn diese keine Inschrift aufweisen. Ausnahmsweise sind Kränze und Blumengebinde mit allgemeinen Gedenkinschriften ohne Bezugnahme auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppierung oder Vereinigung zulässig.






Warum Kastration bei Katzen so wichtig ist - Schutz für Tier und Mensch
Jedes Jahr werden im Frühjahr und im Herbst unzählige kleine Katzen geboren. So niedlich die Jungtiere auch sind, hinter dieser Entwicklung steckt oft ein großes Problem: die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen. Viele dieser Tiere leiden unter Hunger, Krankheiten und Verletzungen. Um das Tierleid zu verringern, könnten Städte und Gemeinden künftig gezielt eingreifen - mit sogenannten Katzenschutzverordnungen.
Was steckt hinter einer Katzenschutzverordnung?
Die Landkreise und kreisfreien Städte dürfen Gebiete festlegen, in denen nachweislich zu viele freilebende Katzen leben und darunter leiden. Dort können dann besondere Regelungen gelten - z. B. eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen, die Freigang haben. Bevor eine solche Verordnung erlassen wird, muss die jeweilige Kommune genau prüfen, ob andere Maßnahmen bereits versucht wurden - etwa Aufklärung der Tierhalter oder freiwillige Kastrationsaktionen. Erst wenn das alles nicht ausreicht, kann eine Verordnung folgen. Die Einschätzung, wo ein Problem besteht, erfolgt meist in Zusammenarbeit mit örtlichen Tierschutzvereinen, die durch ihre Kastrationsaktionen gut wissen, in welchen Regionen besonders viele herrenlose Katzen leben.
Für wen gilt die Regelung?
Wichtig ist: Die Katzenschutzverordnung richtet sich nicht an bereits herrenlose oder wildlebende Katzen - diese dürfen schon heute durch Ordnungsbehörden eingefangen, kastriert und wieder freigelassen werden. Die neue Verordnung betrifft gehaltene Freigängerkatzen, also Tiere, die ein Zuhause haben, sich aber draußen aufhalten dürfen. Oft füttern Tierfreunde zusätzlich fremde, zugelaufene Katzen - und übernehmen damit rechtlich die Verantwortung. Viele dieser Menschen handeln aus Tierliebe, verlieren aber schnell den Überblick über den wachsenden Bestand. Die Folge: Eine unkontrollierte Vermehrung, die sie finanziell und organisatorisch überfordert.
Warum Kastration so wichtig ist
Eine Kastration kostet zwischen 180,- und 200,- Euro für eine Katze und 120,- bis 150,- Euro für einen Kater. Hinzu kommen Kosten für einen Mikrochip, mit dem das Tier eindeutig einem Besitzer zugeordnet werden kann. Diese Investition lohnt sich, nicht nur im Sinne des Tierschutzes. Durch die Kastration von Freigängerkatzen kann die Population der frei lebenden Katzen langfristig eingedämmt werden. Dadurch sinkt das Tierleid, die Tierheime werden entlastet, und auch die Gemeinden sparen Kosten, weil weniger Fundkatzen aufgenommen und versorgt werden müssen.
Krankheiten und Tierleid vermeiden
Freilebende Katzen haben häufig schwere gesundheitliche Probleme. Sie leiden unter Infektionskrankheiten wie FIP, FeLV, FIV oder chronischem Katzenschnupfen. Letzterer ist zwar selten tödlich, verursacht aber enorme Schmerzen: Entzündete Augen, wunde Mäuler und Atembeschwerden führen dazu, dass die Tiere kaum fressen können. Viele Katzen verhungern oder sterben an den Folgen unbehandelter Erkrankungen, insbesondere Jungtiere sind betroffen.
Tierheime am Limit
Viele verwilderte Katzen oder ihre Nachkommen werden von Tierfreunden ins Tierheim gebracht, um ihnen ein besseres Leben zu ermöglichen. Doch Katzen, die nie Kontakt zum Menschen hatten, lassen sich kaum zähmen. Eine Vermittlung ist in der Regel nicht möglich, wodurch Tierheime schnell an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.
Ein gemeinsames Ziel: weniger Leid, gesündere Tiere
Die Katzenschutzverordnung ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein wichtiges Instrument, um Tierleid nachhaltig zu verringern. Freiwillige Kastrationsaktionen und Aufklärung sind wertvolle erste Schritte, doch wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, muss eine Verordnung erlassen werden, um die Situation wirksam zu verbessern. Bereits seit rund einem Jahr werden in der Region Daten über sogenannte „Hotspots“ gesammelt - also Gebiete, in denen besonders viele freilebende oder verwilderte Katzen vorkommen. Diese Auswertungen, die in enger Zusammenarbeit mit örtlichen Tierschutzvereinen entstehen, bilden die Grundlage, um fundiert zu entscheiden, wo und in welchem Umfang eine Katzenschutzverordnung notwendig ist.
Wer seine Katze kastrieren und kennzeichnen lässt, leistet damit nicht nur einen persönlichen Beitrag, sondern unterstützt auch die Gemeinde dabei, langfristig die Zahl freilebender Katzen zu verringern, Krankheiten einzudämmen und das Leid der Tiere zu vermindern. So kann gemeinsam ein verantwortungsvoller und tiergerechter Umgang erreicht werden.