Verbraucherzentrale beantwortet rechtliche Fragen zu Online-Lieferdiensten / nach Stichprobe in Brandenburg
Die Auswahl der Lebensmittel ist von der Couch aus möglich, lange Warteschlangen sind passé und schwere Einkäufe schleppt der Lieferdienst bis zur Tür. Wer den Supermarkt-Einkauf durch die Bestellung beim Online-Lieferdienst ersetzt, spart Zeit und Mühe. Gleichzeitig tun sich neue Probleme auf: Wenn die Joghurt-Packung aufgerissen ist, der Apfel Druckstellen hat oder der Fisch seltsam riecht, stellen sich rechtliche Fragen, zum Beispiel rund um die Reklamation. Juristin Annett Reinke von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) beantwortet die wichtigsten. Drei Lieferdienste in Brandenburg haben sie und ihr Team außerdem selbst unter die Lupe genommen.
Wenn der Apfel starke Druckstellen hat, der Fisch seltsam riecht oder die Eier zerbrochen sind: Haben Verbraucher:innen dann ein Recht auf Erstattung?
Reinke: Kund:innen haben ein Recht auf einwandfreie Ware, auch bei der Online-Bestellung von Lebensmitteln. Sind Lebensmittel mangelhaft, sollten Verbraucher:innen dies schnellstmöglich beim Händler reklamieren. Dafür haben viele Händler unkomplizierte Online-Kontaktmöglichkeiten eingerichtet. Der Händler muss das beanstandete Produkt durch ein einwandfreies ersetzen oder – falls dies nicht möglich ist – das Geld erstatten. Den Kaufpreis nur auf das Kundenkonto gutzuschreiben und bei der nächsten Bestellung zu verrechnen, ist bei einem berechtigten Mangel nicht erlaubt. Nimmt der Händler ein Produkt dagegen aus Kulanz zurück, kann das auch über eine Gutschrift geschehen.
Kommt es denn häufig zur Lieferung mangelhafter Ware?
Reinke: In unserer Beratung haben wir bislang nur vereinzelt von entsprechenden Fällen gehört, was aber nicht repräsentativ sein muss.
Sie haben drei Lieferdienste getestet. Wie ist das abgelaufen?
Wir haben zwischen Anfang und Mitte Juli bei Flink, Combi und Knuspr eine jeweils ähnliche Auswahl an frischem Obst und Gemüse, Kühlprodukten und Tiefkühlprodukten sowie Eier bestellt. Neben einer Prüfung auf offensichtliche Mängel an Lebensmitteln und deren Verpackung haben wir die Produkte auch auf ihre Temperatur und Angaben zur Mindesthaltbarkeit beziehungsweise des Verbrauchsdatums hin überprüft. Bei unseren drei Testbestellungen waren in einem Fall der Joghurtbecher aufgeplatzt und dessen Inhalt ausgelaufen sowie alle Heidelbeeren im Paket verstreut. Die Reklamation und eine Kostenerstattung erfolgten im Anschluss reibungslos.
Abgesehen von Mängeln: Wenn ich etwas doch nicht mehr brauche oder die Ware nicht gefällt, ist dann auch ein Widerruf von Lebensmittelbestellungen möglich, ähnlich wie bei online bestellter Kleidung?
Reinke: Grundsätzlich gilt: Wer etwas online bestellt, hat das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, die Ware zurückzuschicken und den Preis erstattet zu bekommen. Das gilt auch für Lebensmittel, aber eingeschränkt. Für Konserven und haltbar verpackte Produkte wie zum Beispiel Nudeln, Reis, Dosen oder Flaschen besteht ein Widerrufsrecht, soweit die Ware nicht geöffnet wurde. Anders sieht es bei schnell verderblichen Lebensmitteln wie frischem Obst und Gemüse, gekühlten Lebensmitteln, Fleisch oder Fisch aus. Hier ist das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen. Grund: Der Händler kann die Produkte nicht weiterverkaufen. Auch Lebensmittel, deren vorhandene Versiegelung entfernt wurde, können Verbraucher:innen nicht zurückschicken, so zum Beispiel Fertiggerichte mit entfernter Folie.
Was, wenn Kühlware nach dem Transport zu warm ankommt?
Reinke: Bei der Lieferung von Kühl- und Tiefkühlware muss der Händler beim gesamten Transport – egal, wie die Lieferung erfolgt – die Temperatur einhalten. Ist Tiefgekühltes angetaut, ist das ein Grund zur Reklamation. Zur Vorsicht raten wir vor allem bei Paketlieferungen mit verderblichen Lebensmitteln. Diese sollten immer sofort im Kühlschrank landen.
Unsere Stichprobe hat diesbezüglich keine Auffälligkeiten ergeben.
Sind Ihnen weitere Probleme im Zusammenhang mit Online-Bestellungen von Lebensmitteln bekannt?
Reinke: Was wir bei der Auswahl der Lieferdienste festgestellt haben: Lieferungen in ländlichere Regionen sind häufig mit hohen Mindestbestellwerten verbunden. Oder Anbieter liefern gar nicht an bestimmte Postleitzahlen.
Die Verfügbarkeit von Lebensmitteln kann zudem unabhängig vom Ort ein Problem darstellen. Bei unseren Testbestellungen wurde uns vor Abschluss der Bestellung mitgeteilt, wenn ein Produkt plötzlich nicht mehr vorrätig war. Wir hatten dann die Wahl, das Produkt nicht zu bestellen oder Ersatz zu suchen. Ändert der Händler eine Bestellung aber nachträglich, weil ein Produkt doch nicht mehr lieferbar ist, dann ist das ein neues Angebot. Verbraucher:innen müssen es nur annehmen und bezahlen, wenn sie möchten.
Ansonsten ist noch wichtig zu wissen, dass es in Ordnung ist, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht angegeben ist, weil es hier eine gesetzliche Erleichterung für den Online-Handel gibt. Manche Händler kennzeichnen freiwillig „nach Lieferung noch mindestens drei Monate haltbar“. Das ist auf jeden Fall eine nützliche Information.
Wer prüft die Einhaltung der Vorgaben und ist bei schwerwiegenden Problemen ansprechbar?
Lebensmittelüberwachungsbehörden gehen in jedem Bundesland Beschwerden von Kund:innen nach. Sie können Kontrollen direkt beim Online-Händler, in dessen Lager oder beim Produzenten veranlassen. Auch hier ist es wichtig, Sachverhalte genau zu dokumentieren, am besten mit Fotos, und sich schnell bei der zuständigen Stelle zu melden.
Verbraucher:innen in Brandenburg können sich an die Beschwerdebox der VZB oder direkt an die zuständige Lebensmittelüberwachung im Land wenden.
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
Ihre Fragen ans Forum Lebensmittel
Haben Sie alltägliche Fragen zu Ernährung, Lebensmitteln, Kennzeichnung und Verpackungen? Dann stellen Sie sie unter www.lebensmittel-forum.de, die Verbraucherzentralen beantworten alle Fragen kostenlos im bundesweiten Lebensmittel-Forum.
Für die hohe Qualifikation der Mitarbeitenden und die Erfüllung zahlreicher diabetesspezifischer Leistungsmerkmale sowie ein klar definiertes Behandlungs- und Überweisungsmanagement hat das Krankenhaus Spremberg das Siegel „Diabetes Exzellenzzentrum“ von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) erhalten. Die DDG zeichnet damit Einrichtungen aus, die eine hohe Qualität in der Diabetesbehandlung bieten. Dazu gehört auch, dass das gesamte Diabetesteam jährlich eine Vielzahl von Patientinnen und Patienten mit Diabetes betreut und so die nötige Erfahrung für die zuverlässige Diagnose, die optimale Diabeteseinstellung, Patientenschulung und Behandlung sammeln. In der Abteilung für Innere Medizin des Krankenhaus Spremberg werden etwa 80 Patienten mit Typ-1-Diabetes sowie 300 Patienten mit Typ-2-Diabetes pro Jahr behandelt.
„Wir freuen uns sehr über diese Anerkennung unseres Engagements“, sagt Simone Vatter, Oberärztin und Diabetologin der Spremberger Klinik. „Sie ist für uns ein Beleg für die optimale Behandlung unserer Patientinnen und Patienten. Gleichzeitig verstehen wir diese Zertifizierung als weiteren Ansporn für unsere wertvolle Arbeit.“ Auch Dr. med. Gunter Voskamp, Chefarzt der Inneren Medizin am Krankenhaus Spremberg, freut sich sehr über die Zertifizierung durch die DDG: „Diese Auszeichnung hat für unser Haus eine große Bedeutung. Sie würdigt insbesondere das tägliche Engagement des Diabetesteams um Oberärztin Frau Vatter. Die drei Kolleginnen arbeiten bereits jahrelang als Team gemeinsam mit der Diabetologin und setzen sich auch über ihre Arbeit im Krankenhaus hinaus für die Gesundheit von Menschen mit Diabetes ein. So findet beispielsweise jährlich in Zusammenarbeit mit der Schwerpunktpraxis für Diabetologie des Medizinischen Versorgungszentrums Spremberg ein Insulinpumpentreffen in unserem Haus statt. Darüber hinaus veranstaltet das Diabetesteam im Herbst – in diesem Jahr am 21. September 2024 – einen Diabetes-Tag mit anschließendem Herbstlauf, um die Bürgerinnen und Bürger von Spremberg und Umgebung zu mehr Bewegung zu motivieren.“
Um das Zertifikat zu erhalten, wurde das Krankenhaus Spremberg ganztägig im Rahmen eines Audits überprüft. Unter anderem musste die Klinik die leitliniengerechte Betreuung von Diabetespatienten durch Nachweis von Qualitätsstandards und Behandlungszahlen entsprechend der strengen Richtlinien der DDG sowie die Verwendung eines diabetesspezifischen Qualitätsmanagementsystems nachweisen. Auch Kooperationen mit anderen Fachärzten wie Augen- oder Nierenärzten wurden gefordert. „Bei Diabetes ist es besonders wichtig, dass die verschiedenen Fachrichtungen gut zusammenarbeiten“, sagt Simone Vatter. Das erhöht die Chance für den Patienten, gefürchtete Folgeerkrankungen, wie Erblindung oder Niereninsuffizienz, zu verhindern.
Das Siegel „Diabetes Exzellenzzentrum“ gilt für drei Jahre, dann muss das Krankenhaus Spremberg erneut nachweisen, dass es die strengen Kriterien der DDG erfüllt.
die Kolleginnen der stationären Diabetologie sowie aus der Praxis von Frau Vatter: (vorn, v.l.n.r.) Katja Ziobro, Juliane Blum, Doreen Szickora, Arlett Pusch, Simone Vatter, (hinten, v.l.n.r.) Domenica Tuscher, Lilly Vatter, Kerstin Scheider.
Begleitend zur aktuellen Sonderausstellung „Stadt - Land - Biene“ im Niederlausitzer Heidemuseum in Spremberg/Grodk sind alle großen und kleinen Bienenfreunde zu einem spannenden Ferienerlebnis in Form eines Aktionstages am Dienstag, den 23. Juli 2024, eingeladen. In der Zeit von 10:00 bis 14:00 Uhr steht die Imkerei „Honigtreu“ mit dem Imker Christian Grune aus Groß Döbbern als Kooperationspartner beim Workshop „Wie wohnen Bienen?“ Rede und Antwort. Dem Experten können vor Ort zum Thema Bienen und Honig die sprichwörtlichen „Löcher in den Bauch“ gefragt werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit der kreativen Betätigung, indem Samenbomben hergestellt oder Laternen mit passenden Motiven gebastelt werden können.
Der Eintritt beträgt 4 Euro für Erwachsene und ermäßigt 2 Euro.
Gruppen melden sich bitte telefonisch vorher unter 03563 - 59334032 an.
Vorankündigung zum Vortrag:
Am Montag, den 05. August 2024, hält Imker Christian Grune von der Imkerei „Honigtreu“ aus Groß Döbbern einen Vortrag über die Produktion von regionalem Honig mit anschließender Verkostung und erläutert Interessantes zum Thema: „Gesundheit aus dem Bienenstock - Was produzieren Bienen eigentlich außer Honig?“
Beginn ist um 17:00 Uhr im Festsaal des Niederlausitzer Heidemuseums in Spremberg/Grodk.
Der Eintritt beträgt 4 Euro.
Um telefonische Voranmeldung unter 03563/59334032 wird gebeten.
Karten für den Vortrag gibt es ab sofort im Niederlausitzer Heidemuseum in Spremberg/Grodk.
Der Wochenmarkt fällt am Donnerstag, 8. August 2024, ersatzlos aus.
Der Marktplatz wird ab Donnerstag, 8. August 2024, 6.00 Uhr, bis Montag, 12. August 2024, 18.00 Uhr, gesperrt.
Ab Freitag, 9. August 2024, ist die Jüdengasse gesperrt.
Ab Freitag, 9. August 2024, 6.00 Uhr, sind die Poststraße und die Lange Straße voll gesperrt, Lieferverkehr frei.
Die Taxistände Am Markt werden in die Bahnhofstraße (vor den Seiteneingang der Bäckerei Dreißig) verlegt.
Ab Freitag, 9. August 2024, 8.00 Uhr, erfolgt die Sperrung der Pfortenstraße zwischen Einfahrt Georgenstraße und Burgstraße. Der Pfortenplatz steht als Parkplatz zur Verfügung.
Ab Freitag, 9. August 2024, 12.00 Uhr, wird die Georgenstraße ab Höhe Einfahrt Jägerstraße bis zur Bergstraße voll gesperrt. Die Zufahrt zu den Anwohnerparkplätzen und zum CCS-Parkdeck sind über die Färbergasse frei. Eine entsprechende Umleitung wird ausgeschildert.
Die Schloßstraße/Bahnhofstraße werden ab Freitag, 9. August 2024, 18.00 Uhr, bis Sonntag, 11. August 2024, 22.00 Uhr, für den Verkehr gesperrt. Bus- und Taxiverkehr sind von der Sperrung ausgenommen.
Weiterhin kommt es am Freitag, 9. August 2024, ab 20.00 Uhr, zu kurzfristigen Verkehrseinschränkungen aufgrund des Lampionumzuges, Start Berliner Kreuzung Fahrspur Dresdener Straße (stadteinwärts), Dresdener Straße, Lange Straße, Georgenstraße bis zum Festplatz Georgenstraße.
Der Parkplatz Bahnhofstraße/Jägerstraße (an der Geschäftsstelle der AOK) ist von Freitag, 9. August 2024, 6.00 Uhr, bis Sonntag, 11. August 2024, 22.00 Uhr, gesperrt. Das Parkdeck in der Jägerstraße ist von Freitag, 9. August 2024, 18.00 Uhr, bis Sonntag, 11. August 2024, 22.00 Uhr, gesperrt.
In der Straße Am Schweizergarten wird von Sonnabend, 10. August 2024, 6.00 Uhr, bis Sonntag, 11. August 2024, 6.00 Uhr, eine Haltverbotszone eingerichtet.
Der Parkplatz Georgenstraße ist ab Freitag, 9. August 2024, 6.00 Uhr, bis Montag, 12. August 2024, 6.00 Uhr, gesperrt. Die Schausteller gastieren in diesem Jahr wieder auf dem Festplatz in der Georgenstraße.
Am Sonnabend, 10. August 2024, ist der Alexander-Puschkin-Platz in der Zeit von 6.00 bis 11.00 Uhr gesperrt. Von hier startet gegen 9.30 Uhr der traditionelle Festumzug, wodurch es zu kurzfristigen Einschränkungen im Bereich Leipziger Straße, Gartenstraße, Kreisel Dresdener Straße kommt.
Die Dresdener Straße wird ab Höhe der Hausnummer 5 ab Sonnabend, 10. August 2024, 6.00 Uhr, bis Sonntag, 11. August 2024, 6.00 Uhr, voll gesperrt.
Behindertenparkplätze stehen in der Töpferstraße, auf dem Pfortenplatz, auf dem Alexander-Puschkin-Platz und auf dem Parkplatz in der Muskauer Straße (gegenüber dem Schloss) zur Verfügung.
Änderungen bleiben vorbehalten.
Saison vom 1. Mai bis 31. Oktober
Öffnungszeiten 1. Mai bis 31.Oktober
Mittwoch: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Sonnabend, Sonntag, Feiertage: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr (ab 1. Oktober: 14:00 Uhr – 17:00 Uhr)
Sonderöffnungszeiten
Osterfeiertage
Freitag, 29.03., 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Sonnabend, 30.03., 10:00 Uhr – 18:00 Uhr
Sonntag, 31.03., 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Montag, 01.04., 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Maifeiertag/Pfingsten
Mittwoch, 01.05., 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Sonnabend, 19.05., 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Sonntag, 20.05., 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Montag, 21.05., 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Am Himmelfahrtstag, 09.05., bleibt der Turm geschlossen.
Spremberger Heimatfest
Freitag, 09.08., 16:00 Uhr – 20:00 Uhr mit traditioneller Turmmusik
Sonnabend, 10.08., 10:00 Uhr – 18:00 Uhr
Sonntag, 11.08., 10:00 Uhr – 18:00 Uhr
Tag des offenen Denkmals, Motto 2024: „Wahr-Zeichen. Zeitzeugen der Geschichte“
Sonntag, 08.09., 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Tag der Deutschen Einheit
Donnerstag, 03.10., 10:00 Uhr – 18:00 Uhr
Ab 15 Personen können Sonderbesichtigungen außerhalb der Öffnungszeiten, nach vorheriger Anmeldung, vereinbart werden.
Anmeldungen und Anregungen unter:
Stadtverwaltung Spremberg/Grodk
Am Markt 1, 03130 Spremberg/Grodk
Tel. 03563/340-411 / c.hansche@stadt-spremberg.de