Verbraucherzentrale informiert über Rechte beim Online-Kauf von Garten- oder Topfpflanzen
Bei der Verbraucherzentrale melden sich regelmäßig Verbraucher:innen, die Probleme mit online bestellten Pflanzen haben. Mal wurden statt eines Baums nur Samen geliefert, mal kamen sie bereits verwelkt aus dem Paket. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) informiert, welche Rechte Verbraucher:innen beim Online-Kauf von Pflanzen zustehen.
Probleme bei Online-Bestellungen
Vermehrt bestellen Hobby-Gärtner:innen Garten- oder Balkonpflanzen im Internet. Immer wieder erhält die VZB Beschwerden diesbezüglich. In einem Fall hatte ein Betroffener einen Kirschbaum bestellt. Schon bei der Anlieferung des Pakets wurde er aufgrund der Größe stutzig, denn ein ganzer Baum hätte nicht hineingepasst. Beim Öffnen bestätigte sich der Verdacht. Statt eines Baumes enthielten die vier winzigen Päckchen nur Samen. In anderen Fällen mussten Verbraucher:innen feststellen, dass die gelieferten Pflanzen ganz anders aussahen als auf dem Foto oder dass sie den Transport nicht überstanden hatten.
Bei fehlerhafter Ware greift das Gewährleistungsrecht
In diesen Fällen können sich Verbraucher:innen auf das Gewährleistungsrecht berufen. „Wer mangelhafte Pflanzen oder statt eines Baumes nur Samen erhält, sollte sofort ein Foto machen und beim Anbieter reklamieren, Ersatz einfordern oder sein Geld zurückverlangen“, sagt Carina Eberhardt, Referentin bei der VZB. Insbesondere bei Pflanzen kommt es auf die Versandmodalitäten an. Wichtig sind gute Bedingungen und der Gesundheitsschutz der Pflanze während des Transports. Da dies nicht immer gewährleistet ist, ist der Kauf im Geschäft vor Ort weiterhin eine gute Option: „Dort können Kund:innen den tatsächlichen Zustand und das Aussehen der gewünschten Pflanze begutachten. Das erspart Ärger mit fehlerhafter Ware“, sagt Eberhardt.
Das Widerrufsrecht hilft bei Problemen mit Garten- oder Topfpflanzen
Neben dem Gewährleistungsrecht kann der Betroffene, der statt eines Kirschbaums nur Samen erhalten hat, auch vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. „Bei Online-Käufen haben Verbraucher:innen grundsätzlich das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, selbst wenn die Ware nicht fehlerhaft ankommt“, so Eberhardt. Das Widerrufsrecht gilt allerdings nicht für Waren, die schnell verderben. „Bei Garten- oder Topfpflanzen handelt es sich normalerweise nicht um schnell verderbliche Waren. Deshalb besteht hier ein Rückgaberecht“, ergänzt die Verbraucherschützerin. Anders sieht es bei Schnittblumen oder Blumensträußen aus. Hier gilt das Widerrufsrecht nicht und Verbraucher:innen sind im Zweifelsfall auf die Kulanz des Anbieters angewiesen.
Individuelle Beratung
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.
Es gelten weiterhin die verlängerten Abgabefristen, die durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz auch für die Jahre 2023 und 2024 eingeführt wurden.
Achtung: Für den Veranlagungszeitraum 2024 wurde die Abgabefrist für nicht beratende Steuerpflichtige nicht verlängert. Diese endet daher regulär am 31. Juli 2025.
Der Abgabetermin für die Steuererklärung beim Finanzamt hängt davon ab, ob der Steuerpflichtige die Erklärung selbst einreicht oder die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch nimmt.
Die Abgabefristen sind dann wie folgt zu beachten:
Für Veranlagungsjahr: |
Für beratende Steuerpflichtige |
Für nicht beratende Steuerpflichtige |
2023 |
02.06.2025 |
02.09.2024 |
2024 |
30.04.2026 |
31.07.2025 |
2025 |
01.03.2027 |
31.07.2026 |
Bitte beachten Sie auch, dass sich durch die Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärungen auch der Beginn der zinsfreien Karenzzeit für Steuernachzahlungen und -erstattungen verschiebt. Der Zinslauf beginnt jeweils mit Ablauf der jeweiligen Abgabefrist.
Verbraucherzentrale bietet am 9. April und 13. Mai kostenlose Online-Vorträge an
Wie Mieter:innen ihre Heizkostenabrechnung selbst prüfen und gegen zu hohe Nachforderungen vorgehen können, darüber informiert die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) in einem Online-Vortrag und gibt Hilfe zur Selbsthilfe. Verbraucher:innen erfahren zudem, wie sie ihre Heizkosten durch Energiesparen senken und wo sie staatliche Unterstützung beantragen können.
Der kostenfreie Online-Vortrag „Betriebskostenabrechnung verstehen und Heizenergie sparen“ findet statt
am 9. April 2025, 15:00 bis 16:30 Uhr sowie am 13. Mai 2025, 14:00 bis 15:30 Uhr
Die Teilnehmer:innen erfahren unter anderem:
Anmeldung unter: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/umwelt-haushalt/wohnen/betriebskostenabrechnung-verstehen-und-heizenergie-sparen-105422
Alle zwei Jahre erfolgt mit einer Festveranstaltung die Ehrung der Kunst- und Kulturschaffenden in der Stadt Spremberg/Grodk.
Wer wird für seine Verdienste im Zeitraum von März 2023 bis Februar 2025 geehrt?
Geehrt werden Personen, unabhängig vom Alter und Geschlecht oder einer Zugehörigkeit zu einem Verein, einer Interessengemeinschaft, Gruppe oder Musikformation, welche in verschiedenen künstlerischen Bereichen erfolgreich an regionalen, nationalen und internationalen Wettbewerben teilgenommen haben.
Aber auch Personen, welche ehrenamtlich tätig sind, Kunst- und Kulturschaffende, wenn die zu würdigende Leistung für das kulturelle Leben in der Stadt Spremberg/Grodk in besonderer Weise bereichert wurde/wird bzw. auch wenn ein besonderes ehrenamtliches Engagement erkennbar ist.
Insbesondere betrifft es die Bereiche
- Musik/Gesang
- Tanz/Theater/darstellende Kunst/Film/Literatur
- plastische/bildende Kunst (z. B. aus Holz, Stein, Filz)
- Fotografie/Malerei/Grafik
- traditionelles Kunsthandwerk
(Aufzählung nur beispielhaft und nicht abschließend)
Vereine/Gruppen/Institutionen/Einrichtungen aber auch Einzelpersonen dürfen Vorschläge mit folgenden Infos einreichen:
- Kontaktdaten des Einreichenden
- Name/Vorname/Kontaktdaten der/des Kunst- und Kulturschaffenden bzw. Ehrenamtlichen sowie kurze Begründung
Die Vorschläge sind zu senden an:
Stadt Spremberg/Grodk
FB Bürgerservice/Sachgebiet Kultur, Sport und Jugend
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
oder per E-Mail an: c.hansche@stadt-spremberg.de
Einsendeschluss ist der 30. April 2025
Für Fragen und Hinweise steht C. Hansche (Tel. 03563/340-411) zur Verfügung.