Aus Anlass des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus finden am 27. Januar 2026 zwei stille Kranzniederlegungen statt:
1. Gedenkstätte für die Opfer des Faschismus auf dem Georgenberg
Beginn: 10.00 Uhr
2. Gedenkstein Gosda auf dem Waldfriedhof
Beginn: 10.30 Uhr
Veranstalter der Kranzniederlegungen ist die Stadt Spremberg/Grodk.
Seitens des Veranstalters wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es ausschließlich dem Veranstalter, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Religionsgemeinschaften und dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. sowie der Stadtverordnetenversammlung und deren Teilen gestattet ist, mit einer Inschrift versehene Kränze oder Blumengebinde im Rahmen dieser Gedenkveranstaltung niederzulegen. Die beabsichtigte Niederlegung von Kränzen oder Blumengebinden von Dritten ist nur gestattet, wenn diese keine Inschrift aufweisen. Ausnahmsweise sind Kränze und Blumengebinde mit allgemeinen Gedenkinschriften ohne Bezugnahme auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppierung oder Vereinigung zulässig.
Durch den anhaltenden Frost der letzten Tage hat sich auf den Gewässern eine zunehmend geschlossene Eisschicht gebildet.
Die Stadt Spremberg/Grodk warnt ausdrücklich vor dem Betreten nicht freigegebener Eisflächen. Trotz anhaltender Frostperioden sind viele Eisflächen zu dünn; es droht Einbruch.
Es gibt keine Garantie für sicheres Betreten, denn die Stärke des Eises wird durch viele Faktoren wie zum Beispiel Strömung, Beschaffenheit des Gewässergrundes oder die Sonneneinstrahlung beeinflusst. Die Eisschicht ist deshalb immer unterschiedlich dick.
Es wird ausdrücklich vor dem Betreten von Eisflächen gewarnt. Es besteht Lebensgefahr, die leider immer wieder unterschätzt wird. Insbesondere Eltern werden gebeten, ihre Kinder auf die erheblichen Gefahren aufmerksam zu machen.
Hinweise für das Betreten von Eisflächen:
- Örtliche Hinweise ernst nehmen und beachten. Kindern müssen die Gefahren erklärt werden.
- Einsame Ausflüge auf das Eis vermeiden – bei einem Unfall kann sonst gegebenenfalls niemand Hilfe leisten.
- Wenn das Eis knistert und knackt, Risse aufweist oder schwallweise Wasser auf die Oberfläche tritt: nicht betreten! Wenn Sie bereits auf dem Eis sind: flach hinlegen, um das Gewicht auf eine größere Fläche zu verteilen und zum Ufer robben – mit möglichst wenig ruckartige Bewegungen.
- Im Unglücksfall sofort den Notruf über die Nummer 112 rufen oder jemanden beauftragen, dass ein Notruf abgesetzt wird. Besonders bei unübersichtlichem Gelände kann ein Einweiser an einer verabredeten Stelle die Anfahrt der Rettungskräfte erleichtern.
- Vorsicht ist nicht nur bei fließendem Gewässer, verschneiter Oberfläche und bewachsenem Ufer geboten: Auch an Ein- und Ausflüssen kann die Eisdicke stark schwanken und plötzlich abnehmen. Vor allem an dunklen Stellen kann das Eis zu dünn sein – hier droht Einbruchgefahr.
In etwa vier Grad kaltem Wasser erschlaffen die Muskeln innerhalb weniger Minuten, der Körper verliert seine Bewegungsfähigkeit und die eingebrochene Person droht unterzugehen.
Verhaltenstipps für den Unglücksfall:
- Wer einbricht, sollte versuchen, sich vorsichtig am Eis festzuhalten oder darauf zu ziehen.
- Wenn das Eis weiter bricht, kann man sich mit Fäusten oder Ellenbogen einen Weg zum Ufer frei schlagen.
- Helferinnen und Helfer sollten sich nicht selbst in Gefahr bringen: Es gilt die Eigensicherung. Wenn vorhanden, sollten Leinen oder Schwimmwesten genutzt werden. Ausschau halten nach an Gewässern aufgehängten Rettungsringen.
- Wer sich zum Helfen auf die Eisfläche begibt, sollte dafür eine Unterlage verwenden, um das Gewicht zu verteilen. Geeignet könnten Leitern, Bretter, Zäune oder Hockeyschläger sein. Die Hilfsmittel können ebenfalls der eingebrochenen Person zugeschoben werden. Eine quer über die Einbruchstelle gelegte Unterlage oder Äste erleichtern die Rettung.
- Gerettete in warme Decken, vorzugsweise Rettungsdecken oder Jacken hüllen, behutsam und langsam erwärmen – keinesfalls mit Schnee abreiben.
- Unterkühlten Personen keinen Alkohol geben, stattdessen möglichst warmen Tee reichen.
Wer zugefrorene Eisflächen betritt, gefährdet sich und andere! Helfen Sie, Unfälle zu verhindern!
2026 sind Armeeangehörige der Royal Air Force wieder auf den Spuren der Geschichte von Żagań (Polen, ehem. Sagan) über Bad Muskau nach Spremberg/Grodk. Der LONG MARCH findet unter der Bezeichnung EX PER ARDUA EAGLE 2026 statt.
Zum Abschluss des Marsches findet am Sonntag, 25. Januar, ein Gedenkappell in Spremberg/Grodk im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs in der Bregenzer Straße statt. Am Marsch nehmen 26 Angehörige der Royal Air Force teil. Mit dem Eintreffen der Marschteilnehmer aus Richtung Halbendorf/Brězowka – Schleife/Slepo – Graustein/Syjk kann voraussichtlich zwischen 15:00 und 16:00 Uhr gerechnet werden. Die Marschteilnehmer werden von einem Unterstützungsteam mit vier Fahrzeugen begleitet. Stadteinwärts führt die Strecke über die Muskauer Straße, Schloßstraße, Bahnhofstraße, Grazer Straße, Forster Landstraße bis zum ehemaligen Güterbahnhof in der Bregenzer Straße.
Die Marschteilnehmer erinnern mit ihrem Marsch an die Evakuierung von mehreren Tausend Kriegsgefangenen, die in den Wintermonaten 1944/45 vom Stammlager Luft III (Stalagluft III) in Sagan (heute Polen) auf dem Weg über Halbau, Leippa, Priebus, Lugnitz, Muskau, Kromlau, Schleife, Graustein nach Spremberg geschickt wurden, von wo aus der Weitertransport mit der Bahn über Luckau nach Norddeutschland erfolgte.
Im damaligen Sagan befand sich das mit über 10.000 Inhaftierten größte Kriegsgefangenlager für Angehörige von US-amerikanischen, britischen, kanadischen und neuseeländischen Luftwaffeneinheiten, Piloten und Flugzeugbesatzungen.

Aufgrund einer internen Softwareumstellung und der damit verbundenen Schulungen können die regulären Sprechzeiten am Donnerstag, 22. Januar, am Donnerstag, 12. Februar, und am Donnerstag, 26. Februar 2026, im Bereich Gewerbeangelegenheiten nicht stattfinden.
An diesen Tagen sind der persönliche sowie telefonische Service nicht möglich.






Warum Kastration bei Katzen so wichtig ist - Schutz für Tier und Mensch
Jedes Jahr werden im Frühjahr und im Herbst unzählige kleine Katzen geboren. So niedlich die Jungtiere auch sind, hinter dieser Entwicklung steckt oft ein großes Problem: die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen. Viele dieser Tiere leiden unter Hunger, Krankheiten und Verletzungen. Um das Tierleid zu verringern, könnten Städte und Gemeinden künftig gezielt eingreifen - mit sogenannten Katzenschutzverordnungen.
Was steckt hinter einer Katzenschutzverordnung?
Die Landkreise und kreisfreien Städte dürfen Gebiete festlegen, in denen nachweislich zu viele freilebende Katzen leben und darunter leiden. Dort können dann besondere Regelungen gelten - z. B. eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen, die Freigang haben. Bevor eine solche Verordnung erlassen wird, muss die jeweilige Kommune genau prüfen, ob andere Maßnahmen bereits versucht wurden - etwa Aufklärung der Tierhalter oder freiwillige Kastrationsaktionen. Erst wenn das alles nicht ausreicht, kann eine Verordnung folgen. Die Einschätzung, wo ein Problem besteht, erfolgt meist in Zusammenarbeit mit örtlichen Tierschutzvereinen, die durch ihre Kastrationsaktionen gut wissen, in welchen Regionen besonders viele herrenlose Katzen leben.
Für wen gilt die Regelung?
Wichtig ist: Die Katzenschutzverordnung richtet sich nicht an bereits herrenlose oder wildlebende Katzen - diese dürfen schon heute durch Ordnungsbehörden eingefangen, kastriert und wieder freigelassen werden. Die neue Verordnung betrifft gehaltene Freigängerkatzen, also Tiere, die ein Zuhause haben, sich aber draußen aufhalten dürfen. Oft füttern Tierfreunde zusätzlich fremde, zugelaufene Katzen - und übernehmen damit rechtlich die Verantwortung. Viele dieser Menschen handeln aus Tierliebe, verlieren aber schnell den Überblick über den wachsenden Bestand. Die Folge: Eine unkontrollierte Vermehrung, die sie finanziell und organisatorisch überfordert.
Warum Kastration so wichtig ist
Eine Kastration kostet zwischen 180,- und 200,- Euro für eine Katze und 120,- bis 150,- Euro für einen Kater. Hinzu kommen Kosten für einen Mikrochip, mit dem das Tier eindeutig einem Besitzer zugeordnet werden kann. Diese Investition lohnt sich, nicht nur im Sinne des Tierschutzes. Durch die Kastration von Freigängerkatzen kann die Population der frei lebenden Katzen langfristig eingedämmt werden. Dadurch sinkt das Tierleid, die Tierheime werden entlastet, und auch die Gemeinden sparen Kosten, weil weniger Fundkatzen aufgenommen und versorgt werden müssen.
Krankheiten und Tierleid vermeiden
Freilebende Katzen haben häufig schwere gesundheitliche Probleme. Sie leiden unter Infektionskrankheiten wie FIP, FeLV, FIV oder chronischem Katzenschnupfen. Letzterer ist zwar selten tödlich, verursacht aber enorme Schmerzen: Entzündete Augen, wunde Mäuler und Atembeschwerden führen dazu, dass die Tiere kaum fressen können. Viele Katzen verhungern oder sterben an den Folgen unbehandelter Erkrankungen, insbesondere Jungtiere sind betroffen.
Tierheime am Limit
Viele verwilderte Katzen oder ihre Nachkommen werden von Tierfreunden ins Tierheim gebracht, um ihnen ein besseres Leben zu ermöglichen. Doch Katzen, die nie Kontakt zum Menschen hatten, lassen sich kaum zähmen. Eine Vermittlung ist in der Regel nicht möglich, wodurch Tierheime schnell an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen.
Ein gemeinsames Ziel: weniger Leid, gesündere Tiere
Die Katzenschutzverordnung ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein wichtiges Instrument, um Tierleid nachhaltig zu verringern. Freiwillige Kastrationsaktionen und Aufklärung sind wertvolle erste Schritte, doch wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, muss eine Verordnung erlassen werden, um die Situation wirksam zu verbessern. Bereits seit rund einem Jahr werden in der Region Daten über sogenannte „Hotspots“ gesammelt - also Gebiete, in denen besonders viele freilebende oder verwilderte Katzen vorkommen. Diese Auswertungen, die in enger Zusammenarbeit mit örtlichen Tierschutzvereinen entstehen, bilden die Grundlage, um fundiert zu entscheiden, wo und in welchem Umfang eine Katzenschutzverordnung notwendig ist.
Wer seine Katze kastrieren und kennzeichnen lässt, leistet damit nicht nur einen persönlichen Beitrag, sondern unterstützt auch die Gemeinde dabei, langfristig die Zahl freilebender Katzen zu verringern, Krankheiten einzudämmen und das Leid der Tiere zu vermindern. So kann gemeinsam ein verantwortungsvoller und tiergerechter Umgang erreicht werden.