Strom selbst zu erzeugen und verbrauchen liegt voll im Trend. Sei es mit einer großen Solaranlage auf dem Dach oder einem kleineren Gerät am Balkon. Die Nutzung der kostenfreien Sonnenenergie schont den Geldbeutel und nutzt der Umwelt. Energieberater Jens Krumnow von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erläutert, wann sich Solarstrom lohnt, ob ein Batteriespeicher sinnvoll ist und welche Hürden es noch bei der Nutzung von Steckersolargeräten gibt.
Hoher Eigenverbrauch macht Solarstrom rentabler
Mit einer eigenen Solaranlage auf dem Dach lassen sich bis zu 30 Prozent des benötigten Stroms im Haushalt selbst erzeugen. „Je mehr Solarstrom direkt verbraucht wird, umso schneller rechnet sich eine solche Anlage“, so Jens Krumnow von der VZB. Ein zusätzlicher Batteriespeicher ermöglicht es, den tagsüber produzierten Solarstrom zu speichern und zum Beispiel abends zu verbrauchen. So lässt sich der Anteil des Eigenverbrauchs auf bis zu 70 Prozent erhöhen. Dennoch wird die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaik-Anlage in der Regel mit Batteriespeicher schlechter, aufgrund der hohen Anschaffungskosten sowie die begrenzte Lebensdauer der Batterien. „Wer sich dennoch einen Batteriespeicher zulegen will, sollte darauf achten, dass dieser nicht zu groß ausfällt“, so Energieberater Krumnow.
Steckersolargeräte oder Balkonkraftwerke: zwei Namen, ein Prinzip der Stromerzeugung
Sogenannte Balkonkraftwerke oder Stecker-Solargeräte sind bislang die einzige Technologie, mit der auch Mieter:innen selbst erneuerbaren Strom erzeugen können. Die Anschaffungskosten eines Stecker-Solargeräts betragen dabei nur einen Bruchteil von denen einer klassischen Solaranlage auf dem Dach. Sie richten sich nach der Größe und betragen etwa 350 bis 1000 Euro. Hinzukommen können Kosten für die Montagevorrichtung. Die jährliche Stromerzeugung liegt je nach Größe und Standort bei etwa 200 bis 800 Kilowattstunden. „Auch hier gilt: Je mehr Strom davon selbst verbraucht wird, desto rentabler ist das Gerät. Pro Jahr sparen Verbraucher:innen etwa 50 bis 150 Euro an Stromkosten. Die Anschaffungskosten sind damit bereits nach fünf bis zehn Jahren wieder drin“, rechnet der Experte vor. Dabei lassen sich die Geräte 20 Jahre und länger nutzen.
Hürden bei der Inbetriebnahme
In der Theorie sind der Aufbau und Anschluss eines Stecker-Solargerätes sehr einfach. In der Praxis gestaltet sich der Anschluss oftmals aber schwieriger. Um den Anschluss von Stecker-Solargeräten zu vereinfachen, hat die Bundesregierung deswegen mehrere Vereinfachungen vereinbart. „Leider ist das dazugehörige Gesetz, das eigentlich schon am 1. Januar 2024 in Kraft treten sollte, weiterhin noch nicht verabschiedet worden. In der nächsten Woche soll es aber endlich durch den Bundestag gehen und muss dann noch abschließend den Bundesrat passieren“, so Krumnow. Seit dem 1.April ist zumindest die verpflichtende Registrierung der Geräte im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur deutlich vereinfacht. Verbraucher:innen müssen demnach deutlich weniger technische Angaben machen und nur noch das Datum der Inbetriebnahme, die Gesamtleistung der Module, die Wechselrichterleistung sowie die Stromzählernummer angeben. Interessierte finden auf der Webseite der Verbraucherzentrale eine Zusammenfassung der aktuell gültigen Regelungen.
Unabhängige Beratung in Anspruch nehmen
Bei allen Fragen zum Thema Energiesparen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die anbieterunabhängige Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Bei Bedarf beraten die Energie-Expert:innen der Verbraucherzentrale auch individuell bei den Menschen zuhause. Interessierte vereinbaren unter 0331 - 98 22 999 5 (Mo-Fr 9-18 Uhr) einen Termin. Weitere Informationen gibt es unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/15772
Die Verbraucherzentrale bietet zudem eine Vielzahl an kostenfreien Online-Vorträgen an. Beispielsweise zu den Themen „Energiesparhäppchen – praktische und einfache Tipps für Ihren Haushalt“, „Photovoltaik: Die Kraft der Sonne nutzen“ oder „Stecker-Solargeräte für Balkon/Terrasse – Einfach selbst Strom erzeugen“. Weitere Informationen sind hier zu finden: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/veranstaltungen/online
Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale
Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte unabhängige Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher:innen mit derzeit über 900 Energieberater:innen und an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden private Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Die aktuelle Algenbildung auf dem Schwanenteich in Spremberg/Grodk wird durch mehrere Faktoren, wie z. B. die geringe Wassertiefe und die hohen Temperaturen, gefördert. Insbesondere flache und stehende Gewässer bieten optimale Bedingungen für das Wachstum von Algen. Diese unerwünschte Entwicklung wurde durch den Defekt der Fontänendüse begünstigt, die nach 30 Jahren aufgrund von Verschleiß ausgetauscht und rekonstruiert werden muss.
Die Wasserzirkulation ist von entscheidender Bedeutung, da so der Sauerstoffgehalt im Teich erhöht wird. Ein ausreichender Sauerstoffgehalt ist wichtig für das ökologische Gleichgewicht im Teich und hilft dabei, das Algenwachstum zu reduzieren. Die Fertigstellung der Düse wird voraussichtlich Ende April erfolgen.
Foto: Stadtverwaltung
Am Sonntag, dem 14.04.2024, wurde in der Gedenkstätte Sachsenhausen die AG Spurensuche des Bündnisses #unteilbar Spremberg der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde „Perle der Lausitz“ mit dem dritten Platz des Franz-Bobzien-Preises ausgezeichnet. Insgesamt hatten sich 54 Initiativen darum beworben.
Diese Auszeichnung geht auf den gleichnamigen Pädagogen, Politiker und Lehrer Franz Bobzien (1906 – 1941) zurück, der sich insbesondere für die sozialdemokratische Kinder- und Jugendbewegung einsetzte und ein Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime war.
Die AG Spurensuche wurde für ihren herausragenden Einsatz geehrt. Sie setzt sich stets für ein tolerantes Miteinander und für die Sensibilisierung der Spremberger Geschichte ein. Die AG erforscht Biografien von Jüdinnen und Juden, die Opfer des Nationalsozialismus wurden, ist regelmäßig an Spremberger Schulen präsent und ist Hauptinitiatorin der Spremberger „Stolpersteine“ in der Innenstadt. Jährlich am 9. November veranstaltet sie, im Zuge des Gedenkens der Opfer der Reichspogromnacht, einen Rundgang zu den Stolpersteinen, verliest Biografien und setzt sich damit für Menschenwürde und gegen rechte Hetze ein.
Verbraucherzentrale warnt vor unseriöser Werbung in Zeitungen
Passend zum Frühjahr werben aktuell zahlreiche Firmen für handwerkliche Tätigkeiten rund um Haus und Garten. Entsprechende Werbe-Flyer liegen beispielsweise Brandenburger Zeitungen bei. Verbraucherschützer:innen warnen seit Jahren vor schwarzen Schafen in diesem Bereich. Ein angeblicher Anbieter für Garten- und Landschaftsbau inserierte nun sogar mit Kontaktdaten direkt neben einem Beratungszentrum der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).
Abzocke bei Arbeiten rund um Haus und Garten
In den vergangenen Jahren haben Verbraucher:innen immer wieder davon berichtet, über Kontaktangaben auf Werbeflyern mit angeblichen Unternehmen in Kontakt getreten zu sein. Diese sollten beispielsweise Rasen oder Pflastersteine verlegen, einen Teich bauen oder gar ein Dach decken. Einem freundlichen Erstgespräch und in einigen Fällen dem Beginn von Arbeiten folgte manchmal aber nur die Zahlung hoher Summen und das Verschwinden der Anbieter, die weder für die Fertigstellung noch für Reklamationen erreichbar waren.
Werbe-Flyer mit falscher Adresse
Eine angebliche Firma für Garten- und Landschaftsbau warb zuletzt in der Werbe-Beilage einer Brandenburger Zeitung mit einer Adresse, die sich direkt neben dem Beratungszentrum der VZB in Potsdam befindet. Tatsächlich ist dort weder ein entsprechender Briefkasten vorhanden, noch ist der Anbieter der Vermieterin bekannt, zu deren Objekt die Adresse gehört.
Ein weiteres Unternehmen warb mit ähnlichen Garten- und Landschaftsbauarbeiten mit einem Sitz in Wustermark. Auf Nachfrage der VZB konnte das dort zuständige Gewerbeamt eine Unternehmensanmeldung nicht bestätigen. Zahlreiche weitere Werbeflyer aus den vergangenen Tagen liegen der VZB vor, die mit ähnlicher Aufmachung in vielen Teilen Brandenburgs um Kundschaft buhlen: Dabei locken vermeintliche „Neukundengutscheine“, satte Rabatte, Gewährleistung oder Garantie über 6 Jahre.
Tipps für Verbraucher:innen
Auch in seriösen Medien lohnt sich bei Werbung ein genaues Hinsehen. Bei den von der VZB geprüften Unterlagen handelt es sich um keine eingetragenen Handelsunternehmen. Keinem der Einleger lässt sich ein vollständiger Vor- und Zuname entnehmen, was bei einem Einzelunternehmen jedoch Pflicht wäre. Verbraucher:innen bleibt also schlicht verborgen, mit wem sie es zu tun haben. Im Klartext: Ihr Vertragspartner bleibt völlig anonym. Das ist eine schlechte Voraussetzung, um beispielsweise Gewährleistungsansprüche geltend zu machen oder nach erfolgter Zahlung eventuelle Unstimmigkeiten zu klären.
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
Saison vom 1. Mai bis 31. Oktober
Öffnungszeiten 1. Mai bis 31.Oktober
Mittwoch: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Sonnabend, Sonntag, Feiertage: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr (ab 1. Oktober: 14:00 Uhr – 17:00 Uhr)
Sonderöffnungszeiten
Osterfeiertage
Freitag, 29.03., 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Sonnabend, 30.03., 10:00 Uhr – 18:00 Uhr
Sonntag, 31.03., 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Montag, 01.04., 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Maifeiertag/Pfingsten
Mittwoch, 01.05., 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Sonnabend, 19.05., 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Sonntag, 20.05., 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Montag, 21.05., 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Am Himmelfahrtstag, 09.05., bleibt der Turm geschlossen.
Spremberger Heimatfest
Freitag, 09.08., 16:00 Uhr – 20:00 Uhr mit traditioneller Turmmusik
Sonnabend, 10.08., 10:00 Uhr – 18:00 Uhr
Sonntag, 11.08., 10:00 Uhr – 18:00 Uhr
Tag des offenen Denkmals, Motto 2024: „Wahr-Zeichen. Zeitzeugen der Geschichte“
Sonntag, 08.09., 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Tag der Deutschen Einheit
Donnerstag, 03.10., 10:00 Uhr – 18:00 Uhr
Ab 15 Personen können Sonderbesichtigungen außerhalb der Öffnungszeiten, nach vorheriger Anmeldung, vereinbart werden.
Anmeldungen und Anregungen unter:
Stadtverwaltung Spremberg/Grodk
Am Markt 1, 03130 Spremberg/Grodk
Tel. 03563/340-411 / c.hansche@stadt-spremberg.de
Informationen zur Schadstoffsammlung vom 22. bis 24. April 2024
Die mobile Schadstoffsammlung erfolgt zweimal pro Jahr im Frühjahr und Herbst im gesamten Gebiet des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa durch die ALBA Lausitz GmbH. Am Schadstoffmobil können schadstoffhaltige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen an 138 Haltepunkten im Landkreis kostenfrei abgegeben werden. Als haushaltsübliche Mengen gelten bis zu 10 kg bzw. 10 l je Einzelanlieferung, jährlich entsprechend bis zu 20 kg bzw. 20 Liter pro Person und Jahr. Die Gebindegrößen dürfen 20 l nicht überschreiten.
Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass die Mitarbeitenden des Schadstoffmobils als Auftragnehmende für den „aspn“ dazu angehalten sind, die Bestimmungen der Abfallentsorgungssatzung bezüglich der anzunehmenden Mengen und Gebindegrößen einzuhalten.
Mehr als haushaltsübliche Mengen aus privaten Haushalten werden ganzjährig kostenfrei an der Schadstoffsammelstelle in Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca), Zur Deponie 1, angenommen. Die Annahme der über die haushaltsüblichen Mengen hinausgehenden Menge an gefährlichen Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten erfolgt kostenpflichtig nur an der o. g. Schadstoffsammelstelle.
Die diesjährige Frühjahrssammlung findet im Zeitraum vom 22. April 2024 bis 24. Mai 2024 statt.
Alle Termine und Haltepunkte des Schadstoffmobiles sind im Abfallkalender des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Seite 16 bis 21, und auf der Internetseite www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft.de zu finden.
Folgendes ist zu beachten:
- Schadstoffe dürfen niemals nur am Haltepunkt abgestellt werden, da hier Gefahr für Kinder und Umwelt ausgehen kann.
- Schadstoffe stets persönlich dem anwesenden Fachpersonal am Schadstoffmobil bzw. an der stationären Sammelstelle zu übergeben.
- Die Schadstoffe sollten nach Möglichkeit in der Originalverpackung oder entsprechend gekennzeichnet abgegeben werden.
- Keinesfalls sollten verschiedene Stoffe miteinander vermischt werden, denn es könnten gefährliche chemische Reaktionen entstehen.
Das kann in die Restmülltonne:
Nachfolgende Stoffe können bedenkenlos über die Restmülltonne entsorgt werden, da diese Abfälle keine schädlichen Stoffe wie Lösungsmittel mehr enthalten:
- Ausgehärtete Altlacke und -farben
- Wand-/Dispersionsfarbe (eingetrocknet)
- Wassermischbare und ausgehärtete Klebstoffe und Dichtungsmassen
- Kosmetika, Körperpflegemittel und Waschmittelreste
- Speiseöle und -fette (verschlossen in einem Gefäß)
- Geringe Mengen Altmedikamente
- Glühlampen (keine Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren)
- Pinsel, Farbrollen u. a.
Das kann in die Gelbe Tonne:
- Restentleerte Farbeimer und -kanister
- Leere Spray- und Farbdosen
Weitere Rückfragen werden unter der Telefonnummer 03562 6925-0 beantwortet.