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Dubiose Lotto-Schreiben
Zahlreiche Verbraucher:innen berichten, sie seien per Brief als neue Mitglieder einer EuroJackpot-Spielgemeinschaft begrüßt worden, obwohl sie nach eigenen Angaben niemals einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg empfiehlt den Angeschriebenen, Ruhe zu bewahren, Widerspruch einzulegen und ihr Bankkonto im Blick zu behalten.
Abbuchung von 79 Euro per Lastschrift angekündigt Aktuell häufen sich Beschwerden über dubiose Schreiben der angeblichen Spielgemeinschaft „DerKundenClub“, ansässig in Bulgarien. Das Unternehmen behauptet darin, die Betroffenen aus einer „bisherigen Spielgemeinschaft übernommen“ zu haben. Gleichzeitig kündigt es eine Abbuchung in Höhe von 79 Euro pro Monat per Lastschrift an und gibt dabei eine teilweise anonymisierte IBAN an, von der die Abbuchung erfolgen wird. „Die uns bekannten Betroffenen teilen mit, in keinerlei Vertragsbeziehung zu ‚DerKundenClub‘ zu stehen“, so Joshua Jahn, Pressesprecher der Verbraucherzentrale Brandenburg. Wie das Unternehmen an diese Daten gelangt ist, ist bislang unklar.
Widersprechen und Konto prüfen Trotz der professionell wirkenden Gestaltung der Schreiben empfiehlt die Verbraucherzentrale Brandenburg, Ruhe zu bewahren. „Eine Mitgliedschaft in einer Spielgemeinschaft zu unterstellen, ohne die Zustimmung der Betroffenen einzuholen, ist rechtlich nicht zulässig“, so Jahn. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät Betroffenen, Widerspruch einzulegen und ausdrücklich zu bestreiten, einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Sollte es dennoch zu einer Abbuchung kommen, können Betroffene diese innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen bei der Bank zurückrufen. In bestimmten Fällen, beispielsweise bei einem Betrug, ist eine Rückbuchung auch 13 Monate lang möglich. Betroffene sollten zudem Strafanzeige erstatten.
Weitere Tipps der Verbraucherzentrale Beschwerden zu untergeschobenen Verträgen gibt es bei der Verbraucherzentrale regelmäßig, insbesondere im Zusammenhang mit Gewinnspielen oder nach Telefonaten. Verbraucher:innen sollten daher unbekannte Anrufe besser ignorieren oder sofort auflegen und keine sensiblen Daten weitergeben.
Individuelle Beratung Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen: • Beratung vor Ort, telefonisch oder per Videochat • Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) • oder online unter verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung |
Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2025 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2026 eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege.
Kostenlose Software unterstützt Arbeitgeber bei elektronischer Anzeige
Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung.
Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen.
Die Höhe der Ausgleichsabgabe wird regelmäßig angepasst. Für das kommende Jahr wurden die Staffelbeträge erhöht.
Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.
Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie dem Anzeigeverfahren finden sich online auf www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/schwerbehinderte-menschen. Der Arbeitgeber-Service steht den Betrieben gerne für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Er ist unter der kostenlosen Nummer 0800 4 555520erreichbar.
Im Jahr 2026 werden im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa Arbeiten zur Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters durchgeführt. Diese Arbeiten sind erforderlich, um die Qualität des Liegenschaftskatasters als öffentliches raumbezogenes Basisinformationssystem gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz-BbgVermG) sicherzustellen.
Vermessungsarbeiten:
Die Vermessungsarbeiten werden durch Angestellte des Fachbereiches Kataster und Vermessung des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa vorgenommen. Vermessungsarbeiten sind Koordinatenbestimmungen von Grenzpunkten, bei denen ein Betreten der Grundstücke des o.a. Gebietes erforderlich werden kann. Die Arbeiten werden von Amts wegen durchgeführt und sind für alle Grundstückseigentümer kostenfrei.
Aktualisierung der Tatsächlichen Nutzungsarten:
Die im Liegenschaftskataster geführten Tatsächlichen Nutzungsarten werden im genannten Zeitraum aktualisiert. Das bedeutet, alle im Liegenschaftskataster geführten Tatsächlichen Nutzungsarten werden mit den örtlichen Gegebenheiten, dem Bestand der Forstgrundkarte der Landesforstanstalt Brandenburg und dem Bestand des Feldblockkatasters des Fachbereiches Landwirtschaft im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa abgeglichen. Dies hat zur Folge, dass es zu umfangreichen Änderungen der Tatsächlichen Nutzungsart im Liegenschaftskataster und der geführten Wirtschaftsart im Grundbuch kommen kann.
Die Ergebnisse der Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters werden zu gegebener Zeit bekannt gemacht.
Ansprechpartner bei Rückfragen:
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Fachbereich Kataster und Vermessung
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus/Chóśebuz
Herr D. Glagau - Tel. 0355 4991-2102
Herr M. Schulze - Tel. 0355 4991-2246