Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2025 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2026 eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege.
Kostenlose Software unterstützt Arbeitgeber bei elektronischer Anzeige
Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung.
Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen.
Die Höhe der Ausgleichsabgabe wird regelmäßig angepasst. Für das kommende Jahr wurden die Staffelbeträge erhöht.
Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.
Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie dem Anzeigeverfahren finden sich online auf www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/schwerbehinderte-menschen. Der Arbeitgeber-Service steht den Betrieben gerne für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Er ist unter der kostenlosen Nummer 0800 4 555520erreichbar.
Im Jahr 2026 werden im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa Arbeiten zur Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters durchgeführt. Diese Arbeiten sind erforderlich, um die Qualität des Liegenschaftskatasters als öffentliches raumbezogenes Basisinformationssystem gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz-BbgVermG) sicherzustellen.
Vermessungsarbeiten:
Die Vermessungsarbeiten werden durch Angestellte des Fachbereiches Kataster und Vermessung des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa vorgenommen. Vermessungsarbeiten sind Koordinatenbestimmungen von Grenzpunkten, bei denen ein Betreten der Grundstücke des o.a. Gebietes erforderlich werden kann. Die Arbeiten werden von Amts wegen durchgeführt und sind für alle Grundstückseigentümer kostenfrei.
Aktualisierung der Tatsächlichen Nutzungsarten:
Die im Liegenschaftskataster geführten Tatsächlichen Nutzungsarten werden im genannten Zeitraum aktualisiert. Das bedeutet, alle im Liegenschaftskataster geführten Tatsächlichen Nutzungsarten werden mit den örtlichen Gegebenheiten, dem Bestand der Forstgrundkarte der Landesforstanstalt Brandenburg und dem Bestand des Feldblockkatasters des Fachbereiches Landwirtschaft im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa abgeglichen. Dies hat zur Folge, dass es zu umfangreichen Änderungen der Tatsächlichen Nutzungsart im Liegenschaftskataster und der geführten Wirtschaftsart im Grundbuch kommen kann.
Die Ergebnisse der Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters werden zu gegebener Zeit bekannt gemacht.
Ansprechpartner bei Rückfragen:
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Fachbereich Kataster und Vermessung
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus/Chóśebuz
Herr D. Glagau - Tel. 0355 4991-2102
Herr M. Schulze - Tel. 0355 4991-2246
Individuelle Beratung
Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:
Beratung vor Ort, telefonisch oder per Videochat
Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr)
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Die Talsperre Spremberg hat sich zu einem beliebten Ausflugsziel und einer überregional bekannten Adresse für Angler und Wassersportler entwickelt. Gleichzeitig sind die Wasserfläche sowie der Großteil der umliegenden Ufer- und Waldbereiche als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Um insbesondere den Ansprüchen der Hobbyangler gerecht zu werden, wurde bereits in den 90er Jahren eine Vereinbarung zwischen dem Landesanglerverband Brandenburg und dem Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa getroffen, die die Ausweisung von gewässernahen Parkmöglichkeiten am West- und Ostufer der Talsperre zur Folge hatte.
Leider musste in der Vergangenheit zunehmend festgestellt werden, dass die Befahrung des Schutzgebietes mit Kraftfahrzeugen über die zulässigen Flächen hinaus stark zugenommen hat und in diesem Zusammenhang Großzelte, mobile Küchen und Unterkünfte im Schutzgebiet aufgestellt werden.
Um weiterhin die Ausübung der rechtmäßigen Fischerei bei gleichzeitiger Wahrung des Schutzzweckes ermöglichen zu können, werden voraussichtlich bis Ende Februar 2026 illegal errichtete Waldwege und Zufahrten im Uferbereich mit Findlingen gesperrt.
Die Maßnahme erfolgt im Auftrag des Landesbetriebes Forst Brandenburg und wird mit Fördermitteln des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa finanziert. Die Talsperrenverwaltung (Landesamt für Umwelt Brandenburg) hat der Maßnahme zugestimmt.
Die Untere Naturschutzbehörde erhofft sich durch die Maßnahme eine deutliche Verbesserung der Lage. Damit keine weitergehenden Einschränkungen erforderlich werden, sind alle Freizeitsuchenden dazu aufgerufen, sich zum Schutz der empfindlichen Natur entsprechend rücksichtsvoll zu verhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Befahren von Waldwegen nur im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Fischereiausübung in Verbindung mit einer gültigen Waldfahrgenehmigung zulässig ist, die über das Forstamt Spree-Neiße einzuholen ist. Alle weiteren Freizeitsuchenden müssen die öffentlichen Strandbereiche nutzen.
Um den Erfolg der Maßnahme zu überprüfen, wird die Untere Naturschutzbehörde weiterhin regelmäßige Kontrollen an der Talsperre Spremberg durchführen.
Auskünfte zu den Inhalten der Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet „Talsperre Spremberg“ erteilt die Untere Naturschutzbehörde gern unter Tel.: 03562 986 17001 oder per E-Mail an umweltamt@lkspn.de.
Der Standort der ausgewiesenen Stellplätze und der dahinterliegenden Sperrungen lassen sich aus der beigefügten Karte entnehmen.

