Eine Information der Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Der Digitale Fahrzeugschein (DFZ) ist eine digitale Version der papiergebundenen Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, Fahrzeugschein), die über die i-Kfz-App des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) auf dem Smartphone genutzt werden kann. Diese App ermöglicht es Fahrzeughaltenden, alle im Besitz befindlichen ZB I jederzeit und überall einzusehen und zu verwalten. Der DFZ ermöglicht eine einfache und übersichtliche Darstellung der Fahrzeugdaten, die jederzeit abgerufen werden können.
Handhabung in der Zulassungsbehörde:
Die Daten der ZB I können durch Authentifizierung des Fahrzeughaltenden über die Online-Ausweisfunktion (eID) erfolgen. Alternativ ist die Beantragung des DFZ online im Zulassungsprozess über die i-Kfz-Portale oder über die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrtbundesamtes sowie vor Ort in der Zulassungsbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa möglich. Dies betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen. Dem Fahrzeughaltenden wird hierbei ein QR-Code oder ein Link zur Verfügung gestellt, der die Übertragung der Daten der ZB I in die i-Kfz-App ermöglicht. Der QR-Code selbst enthält keine personenbezogenen Daten. Die fahrzeughaltende Person kann den DFZ aus der i-Kfz-App heraus an Dritte befristet oder unbefristet weitergeben.
Die Bürgerinnen und Bürgern werden während des Zulassungsvorganges hinsichtlich der Bereitstellung des QR-Codes vor Ort gefragt und können dann zustimmen oder ablehnen. Der QR-Code ist für zehn Tage gültig. Sollte ein Kraftfahrzeug bereits zugelassen sein und nunmehr der Wunsch der Bereitstellung des QR-Codes geäußert werden, ist eine Terminbuchung auf der Homepage des Landkreises notwendig. Hierzu ist folgender Link zu nutzen: https://kfztermine.lkspn.de/tnv/?START_OFFICE=kfz und das Anliegen „Ausstellung eines QR-Codes für den digitalen Fahrzeugschein“ auszuwählen.
Weitere Hinweise:
Es ist zu beachten, dass der QR-Code nur für die den Zulassungsbereich Spree-Neiße erstellt werden kann. Eine Ausstellung des QR-Codes im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ist nicht möglich.
Die i-Kfz-App ist auf einzelnen Smartphones (u. a. Xiaomi, Huawei etc.) gegenwärtig nicht kompatibel, somit kann diese nicht genutzt werden.
Es erfolgt seitens der Kfz-Zulassungsbehörde Spree-Neiße der Ausdruck des benötigten QR-Codes für das Kraftfahrzeug. Die Registrierung hat eigenständig zu erfolgen.
Benötigte Technik:
Smartphone mindestens ab Version Android 12 oder iOS 12
installierte i-Kfz-App des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) - aktuelle Version
Benötigte Unterlagen:
Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
gültiger Personalausweis oder Reisepass
bei Firmen: Personalausweis der Geschäftsführung und Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Rechtlichen Betrachtung des DFZ:
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gültigkeit des DFZ sind in der Zweiten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (2. FZV-Ausnahmeverordnung - 2. FZVAusnV) geregelt. Damit erfüllt der DFZ die Mitführungspflicht der ZB I gemäß § 13 Abs. 6 FZV in Deutschland. Im Ausland ist weiterhin die papiergebundene Form gemäß EU-Richtlinie 1999/37/EG mitzuführen. Die Papierform ist auch bei der HU/AU mitzuführen.
Der DFZ hat außerhalb Deutschlands keine Gültigkeit!
Sonstiges:
Der DFZ wird kontinuierlich mit dem Zentralen Fahrzeugregister synchronisiert. Bei Änderungen, z. B. Wegfall des Versicherungsschutzes, wird dies in der App kenntlich gemacht. Genauso werden Nutzende darüber informiert, dass eine Hauptuntersuchung durchgeführt werden muss.
Der digitale Fahrzeugschein wird automatisch deaktiviert, sobald das Fahrzeug in der Zulassungsbehörde, i-Kfz-Portal oder Großkundenschnittstelle (GKS) ab- oder umgemeldet wird. Der Verkauf allein führt nicht zur Löschung des DFZ, dies muss durch die bisherige Halterin bzw. den bisherigen Halter eigenständig in der i-Kfz-App erfolgen. Wird der DFZ nicht manuell gelöscht, wird er nach der Neuzulassung des Fahrzeugs als ungültig angezeigt.
Die Deutsche Bank AG hat die Stadt Spremberg/Grodk informiert, dass die Bargeldautomaten und Kontoauszugsdrucker der Deutschen Bank in Spremberg/Grodk zum 30. Juni 2026 abgebaut werden.
Auch wenn die ansässige Finanzagentur der Deutschen Bank im City-Center Spremberg (CCS), Am Markt 5, weiterhin Bestandteil des Filialnetzes sein wird, sind für diesen Standort keine Automaten oder Selbstbedienungsgeräte mehr vorgesehen.
Die Stadt Spremberg/Grodk hat sich an die Deutsche Bank AG gewandt und erklärt, dass sie diese Entwicklung für äußerst problematisch hält. Die Verfügbarkeit von Geldautomaten und Kontoauszugsdruckern gehöre zur Mindestversorgung vor Ort. Gerade ältere Menschen, die nicht auf Online-Banking ausweichen können, sind auf eine wohnortnahe Bargeldversorgung angewiesen. Längere Wege in umliegende Städte stellen für viele Menschen eine erhebliche Mehrbelastung dar und schränken ihre Selbständigkeit im Alltag ein. Gleichzeitig hat die Stadt Spremberg/Grodk um Mitteilung gebeten, wie ggf. alternative Lösungen vor Ort aussehen.
Die Deutsche Bank AG hat erklärt, dass die Entscheidung endgültig sei und für die Sprembergerinnen und Spremberger eine Umstellung bedeutet.
Für die Bargeldversorgung zeigt die Deutsche Bank AG alternative Möglichkeiten auf:
1. Cashback-Bargeldservice im Einzelhandel: Es kann bei Einkäufen in vielen Supermärkten und Drogerien ganz einfach Bargeld (bis zu 200 Euro) abgehoben werden. Als Beispiele werden LIDL, Netto-Marken-Discount und Aldi Nord genannt.
2. Bargeld-Code über die App: Für Deutsche-Bank-Kunden besteht die Möglichkeit, über die App einen „Bargeld-Code“ zu erstellen. Mit diesem Code können innerhalb von zwei Stunden bis zu 999,99 Euro pro Tag in teilnehmenden Einzelhandelsgeschäften abgehoben und sogar eingezahlt werden. In Spremberg/Grodk sind dies unter anderem NKD, Penny, Rossmann-Drogeriemarkt.
Das Bürgerbüro der Stadt Spremberg/Grodk zieht zum 13.04.2026 wieder in die Räumlichkeiten der Bahnhofstr. 1 in Spremberg/Grodk.
Am 09. und 10. April 2026 bleibt das Bürgerbüro aufgrund von Umzugsarbeiten geschlossen. In dringenden unaufschiebbaren Notfällen wenden Sie sich bitte telefonisch an Frau Nothnick unter der 03563/340-330. Ab dem 13. April 2026 öffnet das Bürgerbüro dann zu den gewohnten Sprechzeiten in der Bahnhofstr. 1 in 03130 Spremberg/Grodk. Ein barrierefreier Zugang ist gewährt.
Sprechzeiten: Montag 8 – 12 Uhr
Dienstag 8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Freitag 8 – 12 Uhr
Was ist neu?
Das Bürgerbüro wird ab dem 13. April 2026 zusätzlich mit der Möglichkeit einer online Terminvergabe arbeiten. Sie können sich also gern vorab Termine buchen, um Wartezeiten zu vermeiden, und zwar online unterhttps://spremberg.termine-reservieren.online/.
Dennoch besteht auch weiterhin die Möglichkeit, das Bürgerbüro ohne Termin zu den Sprechzeiten aufzusuchen. Außerdem wird es künftig eine Empfangsstelle geben. Dort hilft man bei der Anmeldung, aber auch bei Anliegen wie der Abholung von Ausweisdokumenten oder Führerscheinen.
Wir freuen uns auf Sie und wünschen schöne Osterfeiertage!
Das Team des Bürgerbüros der Stadtverwaltung Spremberg/Grodk.





