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18.06.2025 | Info an die Eigentümer von Garagen auf städtischem Grund und Boden

Aufgrund der Grundsteuerreform werden seit 01.01.2025 die jeweiligen Eigentümer von Garagen auf städtischem Grund und Boden nicht mehr separat steuerlich veranlagt. Demzufolge wurden in diesem Jahr keine separaten Steuerbescheide an die Garageneigentümer versandt.

 

Die Grundsteuer ist vollständig vom Grundstückseigentümer, hier der Stadt Spremberg/Grodk, im Voraus zu zahlen.

 

Mit Beschluss G/VIII/25/0147 der Stadtverordnetenversammlung vom 04.06.2025 wird die Grundsteuer auf die jeweiligen Garageneigentümer umgelegt. Der umzulegende Betrag pro Garage beläuft sich auf 3,70 €/Jahr.

 

Der übliche Fälligkeitstermin 01.07. für die Zahlung des Nutzungsentgeltes und der Grundsteuer kann aufgrund dieser Umstellung in diesem Jahr nicht gehalten werden.

 

Jeder Garageneigentümer bekommt von der Stadt Spremberg/Grodk eine neue Rechnung, in der der zu zahlende Betrag und die Fälligkeit ausgewiesen ist.

 

In diesem Zusammenhang bittet die Stadtverwaltung darum, das Nutzungsentgelt und die Grundsteuer nicht bereits im Vorfeld einzuzahlen, sondern erst nach dem Versand der Rechnungen. Bestehende SEPA-Lastschriftmandate bleiben vorerst erhalten. Eine Belastung des Kontos erfolgt erst zum in der Rechnung genannten Fälligkeitstermin.

 

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