Besonders bei gemeinschaftlichem Wohnen, Umzügen oder möglichen mBefreiungen sorgt der Rundfunkbeitrag bei vielen Verbraucher:innen für
Unsicherheit. Silke Vollbrecht, Beraterin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, gibt einen Überblick und beantwortet zentrale Fragen.
Wer muss sich beim Beitragsservice anmelden?
Es besteht eine Beitragspflicht und Verbraucher:innen müssen daher
grundsätzlich jede Wohnung beim Beitragsservice anmelden. Eine Befreiung ist
auf Antrag für Personen möglich, die bestimmte soziale Leistungen wie etwa
Grundsicherung oder BAföG beziehen. Ein geringes Einkommen, der Bezug von
Arbeitslosengeld I oder Wohngeld allein genügen aber nicht. Auch Menschen mit
Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung oder
Ermäßigung erhalten.
Muss ich mich selbst anmelden oder passiert das automatisch?
Normalerweise übermitteln Einwohnermeldeämter bei Einzug in eine neueWohnung anlassbezogen die Daten an den Beitragsservice. Die neuen
Bewohner:innen werden daraufhin von diesem angeschrieben, um zu klären, ob
eine Beitragspflicht besteht. Bleibt ein solches Schreiben aus und in der Wohnung
wird noch kein Rundfunkbeitrag gezahlt, sollten sich Betroffene umgehend beim
Beitragsservice selbst anmelden. Andernfalls sind spätestens beim nächsten
Meldedatenabgleich hohe Nachforderungen möglich.
Wie ist die Regelung in Wohngemeinschaften?
Pro Wohnung muss nur eine Person den Rundfunkbeitrag entrichten. In
Wohngemeinschaften kann es dennoch vorkommen, dass mehrere
Mitbewohner:innen ein sogenanntes Klärungsschreiben vom Beitragsservice
erhalten, obwohl bereits eine Person zahlt. Wer Post erhält, sollte daher prüfen,
ob die Wohnung schon unter einem anderen Namen gemeldet ist, und dies
umgehend dem Beitragsservice unter Angabe des Namens und der
Beitragsnummer mitteilen.
Reicht eine befreite Person in der Wohngemeinschaft aus?
Nein. Sobald mindestens eine nicht befreiungsfähige Person in der Wohnung
gemeldet ist, muss diese den Rundfunkbeitrag für die gesamte Wohnung zahlen,
selbst wenn alle anderen befreit sind.
Was ist beim Umzug zu beachten?
Ein Beitragskonto ist personen- und nicht wohnungsgebunden. Bei einem Umzug
müssen angemeldete Beitragszahlende dem Beitragsservice deswegen lediglich
die neue Anschrift mitteilen. Zieht aber nur eine Person aus einer
Wohngemeinschaft aus, sollten die Beteiligten immer genau prüfen, wer als
Beitragszahlend angemeldet war.
Wann kann man das Beitragskonto abmelden?
Eine Abmeldung eines Beitragskontos ist nur unter bestimmten Voraussetzungen
möglich, zum Beispiel wenn Beitragszahlende zusammenziehen. Dann muss nur
noch eine Person in der gemeinsamen Wohnung zahlen. Auch ein Sterbefall sowie
ein dauerhafter Umzug ins Ausland oder in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung
sind Gründe für eine Abmeldung des Beitragskontos. Andere Argumente wie dieNichtnutzung aufgrund fehlender Empfangsgeräte oder Unzufriedenheit mit dem
Programm sind keine akzeptierten Begründungen.
Müssen Betroffene auch Zweitwohnungen anmelden?
Ja, auch Zweitwohnungen müssen Verbraucher:innen anmelden. Eine Befreiung ist
zwar unter bestimmten Voraussetzungen möglich, aber immer nur auf Antrag. Wer
die zeitnahe Anmeldung der Zweitwohnung und die Antragstellung auf Befreiung
versäumt, dem drohen hohe Nachzahlungen.
Welche Zahlungsfristen sind zu beachten?
Mit Anmeldung eines Beitragskontos wählen Verbraucher:innen einen
Zahlungsrhythmus. Möglich sind:
gesetzliche Zahlungsweise in der Mitte eines Beitragsquartals (Achtung: kann abweichend vom Kalenderquartal sein)
vierteljährlich im Voraus zum Ersten eines Quartals halbjährlich im Voraus zum Ersten eines Halbjahres
jährlich im Voraus zum Ersten eines jeden Jahres.
Verspätete oder unvollständige Zahlungen können zu Säumniszuschlägen führen.
Um dies zu vermeiden, empfiehlt sich die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens.
Für den Babyempfang der Bürgermeisterin am 24. April im Spremberger Bergschlösschen haben ehrenamtlich Engagierte wieder ihr Handarbeitskönnen gezeigt. Die VS-Kreativgruppe (Foto) sowie zahlreiche weitere Häkel-Strick- und Kreativfrauen waren sehr fleißig. Herausgekommen sind Schals in den Farben des FC Energie Cottbus, Babysocken, Kissen, Herzen, kleine Figuren und vieles mehr.
Die selbstgemachten Einzelstücke gibt es am Infostand der FreiwilligenAgentur Spremberg gegen eine kleine Spende, die unter anderem dem ASB-Projekt „Wünschewagen“ zugutekommt.
Am 20. Mai,14 Uhr, kommt ein ASB-Referent nach Spremberg in das Café der Volkssolidarität, Georgenstr. 37, um das Projekt vorzustellen und die Spenden entgegenzunehmen.
Interessierte Besucher sind herzlich willkommen.

Eine Information der Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Der Digitale Fahrzeugschein (DFZ) ist eine digitale Version der papiergebundenen Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, Fahrzeugschein), die über die i-Kfz-App des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) auf dem Smartphone genutzt werden kann. Diese App ermöglicht es Fahrzeughaltenden, alle im Besitz befindlichen ZB I jederzeit und überall einzusehen und zu verwalten. Der DFZ ermöglicht eine einfache und übersichtliche Darstellung der Fahrzeugdaten, die jederzeit abgerufen werden können.
Handhabung in der Zulassungsbehörde:
Die Daten der ZB I können durch Authentifizierung des Fahrzeughaltenden über die Online-Ausweisfunktion (eID) erfolgen. Alternativ ist die Beantragung des DFZ online im Zulassungsprozess über die i-Kfz-Portale oder über die Großkundenschnittstelle des Kraftfahrtbundesamtes sowie vor Ort in der Zulassungsbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa möglich. Dies betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen. Dem Fahrzeughaltenden wird hierbei ein QR-Code oder ein Link zur Verfügung gestellt, der die Übertragung der Daten der ZB I in die i-Kfz-App ermöglicht. Der QR-Code selbst enthält keine personenbezogenen Daten. Die fahrzeughaltende Person kann den DFZ aus der i-Kfz-App heraus an Dritte befristet oder unbefristet weitergeben.
Die Bürgerinnen und Bürgern werden während des Zulassungsvorganges hinsichtlich der Bereitstellung des QR-Codes vor Ort gefragt und können dann zustimmen oder ablehnen. Der QR-Code ist für zehn Tage gültig. Sollte ein Kraftfahrzeug bereits zugelassen sein und nunmehr der Wunsch der Bereitstellung des QR-Codes geäußert werden, ist eine Terminbuchung auf der Homepage des Landkreises notwendig. Hierzu ist folgender Link zu nutzen: https://kfztermine.lkspn.de/tnv/?START_OFFICE=kfz und das Anliegen „Ausstellung eines QR-Codes für den digitalen Fahrzeugschein“ auszuwählen.
Weitere Hinweise:
Es ist zu beachten, dass der QR-Code nur für die den Zulassungsbereich Spree-Neiße erstellt werden kann. Eine Ausstellung des QR-Codes im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ist nicht möglich.
Die i-Kfz-App ist auf einzelnen Smartphones (u. a. Xiaomi, Huawei etc.) gegenwärtig nicht kompatibel, somit kann diese nicht genutzt werden.
Es erfolgt seitens der Kfz-Zulassungsbehörde Spree-Neiße der Ausdruck des benötigten QR-Codes für das Kraftfahrzeug. Die Registrierung hat eigenständig zu erfolgen.
Benötigte Technik:
Smartphone mindestens ab Version Android 12 oder iOS 12
installierte i-Kfz-App des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) - aktuelle Version
Benötigte Unterlagen:
Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
gültiger Personalausweis oder Reisepass
bei Firmen: Personalausweis der Geschäftsführung und Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Rechtlichen Betrachtung des DFZ:
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gültigkeit des DFZ sind in der Zweiten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (2. FZV-Ausnahmeverordnung - 2. FZVAusnV) geregelt. Damit erfüllt der DFZ die Mitführungspflicht der ZB I gemäß § 13 Abs. 6 FZV in Deutschland. Im Ausland ist weiterhin die papiergebundene Form gemäß EU-Richtlinie 1999/37/EG mitzuführen. Die Papierform ist auch bei der HU/AU mitzuführen.
Der DFZ hat außerhalb Deutschlands keine Gültigkeit!
Sonstiges:
Der DFZ wird kontinuierlich mit dem Zentralen Fahrzeugregister synchronisiert. Bei Änderungen, z. B. Wegfall des Versicherungsschutzes, wird dies in der App kenntlich gemacht. Genauso werden Nutzende darüber informiert, dass eine Hauptuntersuchung durchgeführt werden muss.
Der digitale Fahrzeugschein wird automatisch deaktiviert, sobald das Fahrzeug in der Zulassungsbehörde, i-Kfz-Portal oder Großkundenschnittstelle (GKS) ab- oder umgemeldet wird. Der Verkauf allein führt nicht zur Löschung des DFZ, dies muss durch die bisherige Halterin bzw. den bisherigen Halter eigenständig in der i-Kfz-App erfolgen. Wird der DFZ nicht manuell gelöscht, wird er nach der Neuzulassung des Fahrzeugs als ungültig angezeigt.
Die Deutsche Bank AG hat die Stadt Spremberg/Grodk informiert, dass die Bargeldautomaten und Kontoauszugsdrucker der Deutschen Bank in Spremberg/Grodk zum 30. Juni 2026 abgebaut werden.
Auch wenn die ansässige Finanzagentur der Deutschen Bank im City-Center Spremberg (CCS), Am Markt 5, weiterhin Bestandteil des Filialnetzes sein wird, sind für diesen Standort keine Automaten oder Selbstbedienungsgeräte mehr vorgesehen.
Die Stadt Spremberg/Grodk hat sich an die Deutsche Bank AG gewandt und erklärt, dass sie diese Entwicklung für äußerst problematisch hält. Die Verfügbarkeit von Geldautomaten und Kontoauszugsdruckern gehöre zur Mindestversorgung vor Ort. Gerade ältere Menschen, die nicht auf Online-Banking ausweichen können, sind auf eine wohnortnahe Bargeldversorgung angewiesen. Längere Wege in umliegende Städte stellen für viele Menschen eine erhebliche Mehrbelastung dar und schränken ihre Selbständigkeit im Alltag ein. Gleichzeitig hat die Stadt Spremberg/Grodk um Mitteilung gebeten, wie ggf. alternative Lösungen vor Ort aussehen.
Die Deutsche Bank AG hat erklärt, dass die Entscheidung endgültig sei und für die Sprembergerinnen und Spremberger eine Umstellung bedeutet.
Für die Bargeldversorgung zeigt die Deutsche Bank AG alternative Möglichkeiten auf:
1. Cashback-Bargeldservice im Einzelhandel: Es kann bei Einkäufen in vielen Supermärkten und Drogerien ganz einfach Bargeld (bis zu 200 Euro) abgehoben werden. Als Beispiele werden LIDL, Netto-Marken-Discount und Aldi Nord genannt.
2. Bargeld-Code über die App: Für Deutsche-Bank-Kunden besteht die Möglichkeit, über die App einen „Bargeld-Code“ zu erstellen. Mit diesem Code können innerhalb von zwei Stunden bis zu 999,99 Euro pro Tag in teilnehmenden Einzelhandelsgeschäften abgehoben und sogar eingezahlt werden. In Spremberg/Grodk sind dies unter anderem NKD, Penny, Rossmann-Drogeriemarkt.





